Die ersten 48 Stunden DolmetscherInnen sowie StrafverteidigerInnen berichteten, dass es für den/die Beschuldigte/n oftmals nicht klar ist, wer bei der Vernehmung welche Rolle hat. Eine Dolmetscherin berichtete, dass der Beschuldigte glaubte, sie sei die Polizistin. Was zu dieser Unklarheit beiträgt, ist oftmals die Vernehmungssituation, in der der/die PolizistIn hinter dem Bildschirm sitzt und das Protokoll tippt und der/die DolmetscherIn direkt gegenüber dem/der Beschuldigten sitzt. Hinsichtlich solcher Verwechslungen könnte auch mit einem Satz zu Beginn Abhilfe geschaffen werden, in dem erklärt wird, wer PolizistIn, wer – unabhängige/r – DolmetscherIn ist und wer welche Rolle innerhalb der Vernehmung hat. Diese Abläufe wären auch ein gutes Beispiel dafür, was etwa in einem Vademecum zur Kooperation zwischen Polizei und DolmetscherInnen enthalten sein und so sowohl für PolizistInnen und Beschuldigte hilfreich sein könnte. Persönliche Bekanntschaft und ein entsprechendes Vertrauensverhältnis mit dem/ der DolmetscherIn wurde mehrfach vonseiten der Polizei als sehr hilfreich geschildert, da in diesen Fällen Abläufe und möglicherweise deliktspezifisches Vokabular bereits bekannt sind. Ebenso sollten sich die PolizistInnen darauf verlassen können, dass nur tatsächlich kompetente Personen überhaupt auf den jeweiligen Listen zu finden sind. Neben der Entwicklung eins Vademecums könnten auch Trainings und Fortbildungen oder auch gemeinsame „runde Tische“ zwischen den unterschiedlichen Berufsgruppen eine wichtige Grundlage für eine gute, professionelle und gegenseitig wertschätzende Zusammenarbeit darstellen.72 »» Mechanismen zur Abbestellung ungeeigneter DolmetscherInnen Derzeit scheinen im Polizeibereich keine institutionalisierten, klar geregelten Verfahren zur Abbestellung von ungeeigneten DolmetscherInnen vorzuliegen. Sobald es Probleme gibt, besteht die Möglichkeit, eine formlose Meldung per Mail samt Begründung an die Behörde zu schreiben. DolmetscherInnen werden nach solcher Kritik durchaus von der Liste gestrichen. Allerdings wurde angemerkt, dass DolmetscherInnen manchmal bloß von einer von zwei Listen gestrichen werden, was zu Intransparenz führen kann. Manche PolizistInnen machen sich persönliche Vermerke neben der Liste bzw. gibt es informellen Austausch zwischen KollegInnen über die Qualität der DolmetscherInnen. „Ich hab da eben die Erfahrung bei der Vernehmung gemacht, da haben wir uns fünf Minuten angeschaut bis wir gesehen haben, ok, das wird so nichts, das ist sinnlos. Ich hab da den Dolmetsch dort entlassen aus der Vernehmung und gesagt, dass das nicht funktioniert und er zusammenpacken kann und gehen. Danach hab ich ein E-Mail geschrieben an die zuständige Abteilung von uns und 72 Entsprechende Dokumente wurden auch bereits in anderen Ländern entworfen, z. B. von der Polizei Cambridgeshire in Großbritannien, „Communicating via an interpreter – how to get the best results“. 38

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