Die ersten 48 Stunden keiten beim Lesen haben, als Hilfsmittel verstanden werden, jedoch nicht die eigentliche Belehrung ersetzen. Konkrete Umsetzungsschritte • Schriftliche Informationsblätter sollten das Recht auf Akteneinsicht enthalten. Ebenfalls sollte eine klarere und unmissverständlichere Formulierung hinsichtlich des Zugangs zu einem kostenlosen Rechtsbeistand während des Ermittlungsverfahrens gefunden werden. • PolizistInnen sollten in Aus- und Fortbildung, sowie im täglichen Betrieb stärker dahingehend sensibilisiert werden, dass eine Rechtsbelehrung vorgenommen wird, die nicht nur formell korrekt ist, sondern v. a. auch verstanden wird, sodass Beschuldigtenrechte effektiv wahrgenommen werden können. Dies sollte v. a. als eine Stärkung des rechtsstaatlichen Verfahrens verstanden werden. • Die Verwendung des Elektronischen Akts und die umfassende Ermöglichung der elektronischen Akteneinsicht würden die Ressourcen aller Beteiligter schonen (geringerer Personalaufwand z. B. für Polizei, StA, StrafverteidigerInnen), sowie die Kosten für Beschuldigte im Falle von Aktenabschriften deutlich reduzieren. • Derzeit gibt es keine Möglichkeit der Überprüfung, ob Rechtsbelehrungen adäquat durchgeführt wurden. Audiovisuelle Aufnahmen der Vernehmungen könnten diesbezüglich im Sinne aller Beteiligten zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Eine entsprechende Rechtssicherheit im Verfahren würde wiederum die Ergebnisse des polizeilichen Ermittlungsverfahrens stärken. 69

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