handlung eingeführt worden ist, hatte der Zeuge F.. berichtet, mit Binalshibh
und Khalid Sheikh Mohammed in Karatschi vor deren Verhaftung ein Interview
geführt zu haben. Die Vernehmung des Zeugen ist vom Senat veranlasst worden, um zu erfahren, was Binalshibh und Khalid Sheikh Mohammed in diesem
Interview geschildert haben.
451
Aus dem Protokoll seiner Vernehmung und der Schilderung in seinem Buch
ergibt sich, dass der Zeuge F.. im April 2002 telefonisch ein Angebot erhalten
habe, im Hinblick auf eine Extrasendung zum Jahrestag der Anschläge vom 11.
September 2001 exklusive Informationen in Pakistan zu erhalten. Dieses Angebot habe er angenommen und habe dort am 19. April 2002 Binalshibh und
Khalid Sheikh Mohammed getroen, die ihn umfassend über die Planung der
Anschläge vom 11. September 2001 unterrichtet hätten. Binalshibh und Khalid
Sheikh Mohammed hätten sich während des von ihm geführten Interviews mit
einer Videokamera lmen lassen. Die Filmaufnahme habe er jedoch bei Verlassen Pakistans nicht mitnehmen dürfen; sie habe ihm später zugesandt werden
sollen. Tatsächlich habe er dann aber nur eine Tonaufnahme von dem Interview
mit Binalshibh übersandt erhalten, die stimmlich verzerrt gewesen sei. Es sei
ihm leicht gelungen, den Originalzustand wieder herzustellen. Die Stimme sei
durch Reduzierung der Geschwindigkeit verändert worden, so dass er einfach
die Geschwindigkeit wieder habe erhöhen müssen.
452
Das auf den ihm übersandten Tonkassetten enthaltene mit Binalshibh geführte
Interview habe er in seiner am 5. und 12. September 2002 in zwei Teilen auf
dem arabischen Fernsehsender Al Jazeera ausgestrahlten Sendung, die in Augenschein genommen worden ist, verarbeitet. Die in dieser Sendung zu dem Interview gezeigten Bilder habe er auf einer weiteren Reise nach Pakistan rekonstruiert. In der in Augenschein genommenen Fernsehsendung vom 5. und 12.
September 2002 ist das Interview mit Binalshibh nicht in geschlossener Abfolge
gezeigt worden. Die Sendung besteht aus einem Zusammenschnitt jeweils kurzer Szenen verschiedenster Kontakte, Reisen und Gespräche des Zeugen, in die
in Form einer Auswahl in Ausschnitte des Interviews eingebettet sind. Nach
Darstellung des Zeugen, wie sie sich aus dem verlesenen Protokoll ergibt, ist
von dem OriginalInterview nur die Stimme Binalshibhs zu hören, da er nur von
dieser eine Tonbandaufnahme erhalten hat. Teilweise ist die Stimme Binalshibhs
nachgestellt worden.
453
Der Senat ist überzeugt davon, dass das von dem Zeugen F.. geschilderte Interview mit Binalshibh und Sheikh Mohammed im April 2002 in Pakistan tatsächlich stattgefunden hat und die Schilderungen des Zeugen bei seiner Rechtshilfevernehmung und in seinem Buch darüber den Tatsachen entsprechen. Dass
der Zeuge F.. sich die Interviews mit Khalid Sheikh Mohammed und Binalshibh
nur ausgedacht haben könnte, um die Geschichte einträglich zu vermarkten,
ist auszuschlieÿen. Der Detailreichtum in seinem Buch spricht für die Authentizität seiner Schilderung und dagegen, dass er sie sich ausgedacht hat. Der
Zeuge F.. hat mit verschiedenen Ermittlern gesprochen; sein Buch ist im Jahre
108
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