2003 nach der im September 2002 erfolgten Festnahme Binalshibhs in Pakistan
erschienen, seine Fernsehsendung allerdings vor dieser Festnahme ausgestrahlt
worden. Dafür, dass das von dem Zeugen F.. geschilderte Interview mit Khalid
Sheikh Mohammed und Binalshibh tatsächlich stattgefunden hat, spricht, dass
viele Angaben seiner beiden Interviewpartner sich mit den vom Senat getroffenen und auf anderen Beweismitteln beruhenden Feststellungen decken oder
diese widerspruchsfrei ergänzen. Auÿer den zahlreichen Zeugen aus dem Umfeld der Vereinigungsmitglieder hat der Senat eine groÿe Zahl der zur Aufklärung der Anschläge 11. September 2001 eingesetzten Ermittlungsbeamten des
Bundeskriminalamtes vernommen, des Weiteren den an den Ermittlungen in
den USA an zentraler Stelle beteiligten Zeugen W.. vom FBI und den Zeugen S.., der als einer der führenden Sachbearbeiter der Unabhängigen Untersuchungskommission in den USA, der so genannten 9/11Kommission, für den
Teil des Untersuchungsberichts, der die Anschlagsplanung und durchführung
beinhaltet, zuständig war. Widersprüche zwischen den Angaben der Ermittler
des Bundeskriminalamtes und der Zeugen W.. und S.. zu den Schilderungen des
Zeugen F.. über die ihm von Binalshibh und Khalid Sheikh Mohammed zuteil
gewordenen Informationen haben sich dabei nicht ergeben.
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Die Schilderung des Zeugen F.., er habe das Interview mit Binalshibh und
Khalid Sheikh Mohammed im April 2002 in Pakistan vor deren Verhaftung
geführt, wird wesentlich auch durch das in der Hauptverhandlung verlesene
Stimmengutachten des Kriminaltechnischen Instituts beim Bundeskriminalamt
vom 26. November 2002 gestützt. In diesem Gutachten sind folgende Stimmenvergleiche angestellt worden: Erstens wurde die Stimme des Interviewpartners
des Zeugen F.. in seiner am 5. und 12. September 2002 gezeigten Fernsehdokumentation an den Stellen, an denen dazu eine Person abgebildet war, untersucht. Die Stimme dieses so genannten Raumsprechers wurde verglichen mit
der Stimme Binalshibhs auf der Videoaufnahme von Bahajis Hochzeitsfeier.
Zweitens wurde die Stimme des Interviewpartners des Zeugen F.. in seiner
Fernsehdokumentation vom 5. und 12. September 2002, soweit dabei zu verschiedenen Bildern die Stimme des Interviewpartners aus dem Hintergrund
kommt (die Stimme des so genannten OSprechers) ebenfalls mit der Stimme
Binalshibhs vom Hochzeitsvideo vergleichen. Drittens wurden die Stimmen von
RaumSprecher und OSprecher untereinander verglichen. In dem Gutachten
sind die jeweiligen Sprechzeiten für alle drei Stimmen nach Sekunden aufgelistet
und im Ergebnis als für einen Stimmenvergleich ausreichend bezeichnet worden.
Geräuschstörungen auf dem jeweiligen Vergleichsmaterial sind berücksichtigt
worden. Die Methoden des Stimmvergleichs sind ausgiebig dargelegt worden.
Dabei ist deutlich zwischen den Begrien Stimme, Sprache und Sprechweise unterschieden worden. Dass bei dem Interview Arabisch gesprochen worden ist,
ist ebenfalls berücksichtigt worden. Die Vergleichsmaterialien sind schlieÿlich
auch auf Anzeichen für eine Stimmverstellung untersucht worden, die sich jedoch nach den in dem Gutachten enthaltenen Ausführungen nicht haben feststellen lassen. Nach sorgfältiger Darlegung der verschiedenen Merkmale von
Stimme, Sprache und Sprechweise ist das Gutachten zu dem Ergebnis gelangt,
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