dieser Zeit war er bereits beim Studienkolleg Wismar eingeschrieben. Und zwar
besuchte er dieses Studienkolleg in der Zeit von März 1998 bis August 1998,
wobei er zunächst regelmäÿig zu den Lehrveranstaltungen erschien, später jedoch nicht mehr kam. Deshalb wurde er am 14. September 1998 in Wismar
exmatrikuliert. Bereits vor seiner Exmatrikulation in Wismar hatte Binalshibh
am 2. Juli 1998 an einer Aufnahmeprüfung des Studienkollegs Hamburg für
einen Ausbildungsbeginn zum 1. August 1998 teilgenommen, welche er auch bestanden hatte. In dem darauf folgenden Jahr durchlief er zweimal hintereinander
das erste Ausbildungssemester des Studienkollegs Hamburg, ohne dieses jedoch
zu bestehen.
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Anfang Dezember 1999 reiste Binalshibh sodann ebenfalls, wie bereits zuvor Al
Shehhi, Atta und Jarrah, in ein Ausbildungslager der Al Qaida in Afghanistan.
Nach Rückkehr erhielt er am 27. April 2000 unter Vorlage einer gefälschten Studienbescheinigung der Universität Hamburg für das Sommersemester 2000 eine
bis zum 26. April 2002 befristete Aufenthaltsbewilligung. Die gefälschte Studienbescheinigung weist Binalshibh als BWL-Studenten der Universität Hamburg
aus. Tatsächlich war er weder an der Hochschule für Wirtschaft und Politik
Hamburg noch an der Universität Hamburg jemals immatrikuliert.
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Binalshibh war bei verschiedenen Unternehmen in Hamburg und an anderen
Orten vorübergehend erwerbstätig. So arbeitete er vom 12. August bis zum 31.
August 1998 bei dem Unternehmen S.. P... in Hamburg. In dieser Zeit arbeitete
auch Mzoudi dort, nämlich vom 10. August bis zum 30. September 1998. Damals
hatte Binalshibh bereits den Angeklagten kennen gelernt; er gab bereits im August 1998 bei S... P.. den Namen und die damalige Anschrift des Angeklagten
in der Schüttstraÿe 3 als Erreichbarkeit an. Später arbeitete Binalshibh in der
Zeit vom 27. Juli 1999 bis zum 21. Oktober 1999 erneut bei S.. P... Teilweise
überschneidend arbeitete er bei ... in W.. bei Hamburg, und zwar in der Zeit
vom 1. Juli bis zum 31. Juli 1999 sowie erneut in der Zeit vom 1. November bis
zum 30. November 1999, also sowohl vor als auch nach der Zeit, in welcher der
Angeklagte und Atta dort arbeiteten.
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In der Bundesrepublik Deutschland wohnte Binalshibh überwiegend bei Freunden oder Bekannten. Nur in der Wohnung in der Marienstraÿe 54 war er selbst
Mieter. Unter seiner falschen Identität als Sudanese Omar wohnte Binalshibh
zunächst in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Lübeck und später
im Landkreis Pinneberg in Oelixsdorf und Kummerfeld. Unter seiner zutreenden Identität als Binalshibh oder Bin Al Sheiba lebte er Ende 1997 zunächst noch
in Wismar und sodann bei verschiedenen Bekannten in Hamburg. Bei seinem
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vom 8. Dezember 1997 gab
er als Anschrift die Wohnung eines M.. D.. am ...platz .. in Hamburg an. Für
diese Anschrift war er für die Zeit vom 3. Dezember 1997 bis zum 5. November
1998 amtlich gemeldet. Tatsächlich wohnte er jedoch in dieser Zeit auÿer bei
Daki noch bei anderen Bekannten, so insbesondere bei M.. B.. in der ...straÿe
... in Hamburg sowie in einem Studentenappartement in der ...straÿe .. in Ham-
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