seiner Angaben Glauben zu schenken. Bei diesem Zeugen, der für die deutscharabischen Geschäfte eines groÿen Pharmakonzerns zuständig ist, handelt es sich
um einen weltgewandten Mann mit westlich orientiertem Erscheinungsbild, der
bei seiner Aussage frei und oen auf alle Fragen geantwortet hat.
470
Auch den Zeuginnen S.. und C.. hat der Senat geglaubt. Bei der Zeugin S..
handelt es sich um die langjährige Freundin und Lebensgefährtin Jarrahs, die
ihn schon während seines Aufenthaltes in Greifswald kennen gelernt hat und
mit ihm danach bis zu den Anschlägen vom 11. September 2001 in einer Liebesbeziehung verbunden war. Bei der Zeugin C.. hat Jarrah seit seinem Studienbeginn in Hamburg bis kurz vor seiner Abreise nach Afghanistan im Herbst 1999
zur Untermiete gewohnt. Während die Zeugin S.. aufgrund ihrer langjährigen
Beziehung zu Jarrah umfassendere Angaben zu seiner Herkunft, seiner Ausbildung, seinem Studium und seinen verschiedenen Wohnungen nebst Telefonnummern machen konnte, hat die Zeugin C.. die sich bereits aus der Aussage des
Zeugen W.. ergebenden Daten für die Zeit, in welcher Jarrah bei ihr gewohnt
hat, bestätigt.
471
Auÿerdem ergeben sich viele der von den Zeugen W.., A. J., S.. und C.. angeführten Daten zu Studium und persönlichen Umständen Jarrahs auch aus zahlreichen verlesenen Urkunden und Schriftstücken, wie insbesondere dem in der
Hauptverhandlung verlesenen Vermerk der KKAin B... vom 2. November 2001
zur Auswertung der Studienakte Jarrahs, einem Antrag Jarrahs auf Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis vom 20. Oktober 1995, einer Immatrikulationsbescheinigung Jarrahs für die Universität von Greifswald vom 2. September 1996, dem
Zeugnis Jarrahs über das Bestehen der Feststellungsprüfung vom 11. Juni 1997,
einem Zulassungsantrag Jarrahs für ein Studium der Medizin in Greifswald vom
5. Juni 1996 sowie den Zulassungsbescheiden der Universität von Greifswald im
Studienfach Biochemie vom 26. September 1997 und der Fachhochschule Hamburg für ein Studium im Studiengang Flugzeugbau vom 30. September 1997,
einem verlesenen Vermerk der Polizeidirektion Tübingen vom 30.Oktober 2001
über eine Zulassung Jarrahs zum Studium der Zahnmedizin an der Universität
Tübingen vom 7. Oktober 1997 sowie zahlreichen weiteren verlesenen Schriftstücken und Urkunden.
472
Zur Person Binalshibhs hat der Senat die getroenen Feststellungen im Wesentlichen
auf die von dem Zeugen D.. vom Bundeskriminalamt in der Hauptverhandlung
gemachten Angaben gestützt, die, wie auch bei den anderen Vereinigungsmitgliedern, ebenfalls durch zahlreiche verlesene Urkunden gestützt und ergänzt
worden sind.
473
Der Zeuge D.. hat nach seinen Bekundungen insbesondere die für Binalshibh
unter seiner falschen Identität als Omar geführte Asylakte, seine Ausländerakte und seine Studienakte der Universität Hamburg ausgewertet und darüber
berichtet. Die vom Zeugen aus diesen Akten mitgeteilten Daten liegen den
getroenen Feststellungen zu Grunde.
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