474 Dass es sich bei dem 1995 bis 1997 in der Bundesrepublik Deutschland als Ramzi Mohamed Abdellah Omar aus Khartoum im Sudan aufgetretenen Asylbewerber um Binalshibh gehandelt hat, hat sich zur Überzeugung des Senats aus der Augenscheinseinnahme verschiedener Lichtbilder in Verbindung mit der Augenscheinseinnahme des Videos von der Hochzeitsfeier Bahajis ergeben. Der Senat hat Kopien des auf der Aufenthaltsgestattung für den sogenannten Omar vom 20. November 1996 sowie auf Blatt 1 der Asylakte Omars bendlichen Lichtbildes des angeblichen Asylbewerbers Omar in Augenschein genommen sowie des Weiteren aus der Ausländerakte Binalshibhs die darin bendliche Kopie des Fotos aus seinem jemenitischen Pass vom 12. November 1997, die seinen unter dem Namen Binalshibh gestellten Anträgen auf Erteilung eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland vom 17. November 1997 und auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vom 8. Dezember 1997 beigefügt waren. Bei der auf dem Foto in dem Pass Binalshibhs sowie auf dem Visumsantrag und dem Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung für Binalshibh abgebildeten Person handelt es sich danach zur Überzeugung des Senats um denselben Mann, der auf dem Foto aus der Asylakte des angeblichen Omar abgebildet ist. Aufgrund der Übereinstimmung der Fotoaufnahmen in der Akte des angeblichen Omar einerseits und der Ausländerakte Binalshibhs sowie auf den verschiedenen Anträgen Binalshibhs andererseits geht der Senat sogar davon aus, dass es sich dabei um Exemplare derselben Passfotoaufnahme handelt. Bei dieser Person handelt es sich um das Vereinigungsmitglied Binalshibh, das längere Zeit zusammen mit Atta und Al Shehhi in der Marienstraÿe 54 gelebt hat. Dieses ergibt sich insbesondere aus einer durch den Zeugen N.. vorgenommenen Identizierung zahlreicher männlicher Gäste der Hochzeitsfeier Bahajis in der Al Quds-Moschee. Der Zeuge N.., der nach seinen glaubhaften Angaben bis in das Jahr 1999 zu der Gruppe um Atta gehörte und insbesondere mit Binalshibh gut befreundet war, hat nämlich anhand der von der Zeugin R.. vom Bundeskriminalamt gefertigten sogenannten Videoprints der männlichen Hochzeitsgäste, die auf dem Video zu sehen sind, diese Gäste, soweit sie ihm bekannt waren, identiziert und mit ihren ihm bekannten Namen benannt. Bei Binalshibh, der auf dem Hochzeitsvideo mehrfach über längere Zeit deutlich zu erkennen ist, bestanden keine Probleme oder Zweifel hinsichtlich seiner Bezeichnung. Dies haben die in der Hauptverhandlung vernommene Zeugin R.., die im Jahr 2001 beim Bundeskriminalamt tätig gewesen ist und der Zeuge N.. übereinstimmend bestätigt. 475 Zu den zur Person Binalshibhs getroenen Feststellungen hat der Senat neben den ausführlichen Angaben des Zeugen D.. zahlreiche Schriftstücke verlesen. Bei dem Zeugen D.. handelt es sich um denjenigen Sachbearbeiter beim Bundeskriminalamt, der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 für die Person Binalshibhs zuständig war. Der Zeuge D.. hatte bei seiner Aussage an seine Ermittlungen eine noch deutliche Erinnerung. Für die Daten und Einzelheiten der zahlreichen Anträge und Aktivitäten Binalshibhs in der Bundesrepublik Deutschland konnte der Zeuge D.. auf seine Vermerke und Berichte, die er über seine Ermittlungen gefertigt hatte und zu denen auch ein ausführliches Person- 115

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