sowie auch der Angeklagte und andere Personen aus dem Umfeld Attas in einer
Liste für Aushilfskräfte geführt wurden, ergibt sich auch aus dem verlesenen
Vermerk des Zeugen Sch.. vom 29. Oktober 2001, dessen Inhalt der Zeuge in der
Hauptverhandlung bei seiner Vernehmung bestätigt hat, sowie diesbezüglichen
Angaben der Zeugin St.., die hierzu ebenfalls ermittelt und einen Vermerk verfasst hat.
482
Zu den Tätigkeiten des Angeklagten und Essabars bei M+P C.. hat der Senat
einen polizeilichen Vermerk des Zeugen K.. verlesen, dessen Inhalt der Zeuge
auÿerdem in der Hauptverhandlung referiert und bestätigt hat, sowie des Weiteren auszugsweise den mit diesem Unternehmen geschlossenen Arbeitsvertrag
des Angeklagten vom 23. Oktober 2000. Ähnliches gilt für die Arbeit des Angeklagten
sowie Mzoudis bei der GPI Personaldienst GmbH. Hierzu sind die Arbeitsverträge
sowohl des Angeklagten als auch Mzoudis verlesen worden und des Weiteren
einige Schreiben der GPI Personaldienst GmbH an den Angeklagten.
483
Hinsichtlich der Arbeit des Angeklagten sowie Essabars, Mzoudis und anderer
arabischstämmiger Männer aus dem Kreis um Atta bei Globetrotter in Hamburg hat der Senat seine Feststellungen auf die Aussage des Zeugen B.. gestützt,
der zur selben Zeit wie die genannten Personen ebenfalls dort gearbeitet hat.
Daten der Beschäftigungszeiten haben die Zeugin St.., mit der ihr Vermerk vom
22. November 2001 erörtert worden ist, und der Zeuge H.., mit dem sein Vermerk vom 16. Januar 2003 erörtert worden ist, genannt. Für Mzoudi ist zudem
eine Lohnsteuerbescheinigung der Globetrotter GmbH für 1999 verlesen worden.
484
c) Zur ideologischen und islamistischen Ausrichtung der Vereinigungsmitglieder
und ihrer Entwicklung zu einer geschlossenen Gruppe
485
Die Feststellungen des Senats zur ideologischen Ausrichtung der späteren Vereinigungsmitglieder und der Entwicklung des Personenkreises um Atta zu einer geschlossenen Gruppe beruhen auf den Aussagen zahlreicher Zeugen aus
dem Bekanntenkreis der Gruppenmitglieder und mehreren aufgefundenen Dokumenten, die verlesen worden sind.
486
Wesentlichen Aufschluss über die Entwicklung der Gruppe insgesamt und die
ideologische Ausrichtung ihrer Mitglieder sowie das Verhältnis der Mitglieder
zueinander, haben, wie schon erwähnt, insbesondere die Aussagen der Zeugen
N.. und M.. gegeben. Beide Zeugen haben der Gruppe längere Zeit nahe gestanden, der Zeuge M.. bis zum Sommer 1998 und der Zeuge N.. bis etwa Mitte
des Jahres 1999.
487
aa) Atta
488
Zu Atta hat eine Vielzahl der Zeugen aus dem Bekanntenkreis der Vereinigungsmitglieder ausgesagt, dass er seinen muslimischen Glauben sehr ernst genommen habe und strenggläubig gewesen sei. Dabei haben sich die verschiedenen
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