in dem Studentenwohnheim in der Schüttstraÿe 3 wohnte, hatte nach seinen Angaben den Eindruck, dass Atta sehr dahinterher war, dass die anderen aus seiner Gruppe und insbesondere der Angeklagte ihren Glauben in der von Atta für gut geheiÿenen Weise ausübten. Dies hat der Zeuge G.. daraus abgeleitet, dass Atta bei den in der Wohngemeinschaft in der Schüttstraÿe 3 durchgeführten Treen der Gruppe immer dabei gewesen sei und zudem regelmäÿig geklingelt habe, um den Angeklagten zum Beten abzuholen. 495 Der Zeuge A.., der ebenfalls eine Zeit lang in der Wohngemeinschaft des Angeklagten in der Schüttstraÿe 3 wohnte, hat Atta ebenfalls als streng im Glauben bezeichnet. Er hat beschrieben, dass Atta sehr intelligent gewesen und in jeder Art von Diskussionen als Gesprächsführer aufgetreten sei und alle anderen beeindruckt habe. 496 Der Zeuge H.., ein Landsmann Attas, der ebenfalls Architektur studierte, hat ebenfalls die strenge religiöse Haltung Attas bestätigt, obwohl Atta sich ihm gegenüber liberaler gezeigt habe, als gegenüber vielen anderen Personen. Atta habe, wenn er den Zeugen besuchte, es geduldet, dass dessen damalige Ehefrau, die Zeugin W.., mit ihnen zusammen am Tisch saÿ und an den Gesprächen teilnahm. Dies hat die Zeugin W.., von Beruf Psychologin und westlich orientiert, bestätigt. Sie fand es interessant, durch Atta etwas über die Religion ihres Mannes zu erfahren. Der Zeuge H.. hat im Übrigen bestätigt, dass Atta sich zu einem von ihm nicht genau erinnerten Zeitpunkt einen Bart habe wachsen lassen, den er bei ihrem letzten Zusammentreen Anfang 1999 noch getragen habe. 497 Bei den Zeugen G.., A.., H.. und W.. sind ebenfalls keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sie die Unwahrheit gesagt oder Atta und die anderen Vereinigungsmitglieder in unzutreender Weise negativ dargestellt haben. Auch der Angeklagte hat Attas Strenggläubigkeit bestätigt. Nach den Angaben des Zeugen L.. hat der Angeklagte nämlich in der ersten Hauptverhandlung angegeben, dass Atta sehr religiös gewesen sei und seine Gesprächspartner zum Beten ermutigt habe. 498 bb) Al Shehhi 499 Die Feststellungen zur religiösen Haltung und islamistischen Einstellung Al Shehhis beruhen im Wesentlichen auf den Aussagen der Zeugen A.., N.., M.. und D... 500 Bei dem Zeugen A.. handelt es sich um einen Landsmann Al Shehhis, der mit diesem zusammen in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist und hier zunächst eine Sprachschule und sodann das Studienkolleg in Bonn besucht hat. Der Zeuge A.. ist allerdings 1997 von Bonn nach Köln gezogen, hat jedoch in der Folgezeit noch des Öfteren Kontakt zu Al Shehhi gehabt, ihn auch einige Male in Hamburg besucht und in Dubai an Al Shehhis Hochzeitsfeier teilgenommen. Aus dieser Kenntnis Al Shehhis heraus hat der Zeuge Al Shehhis Wesen 121

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