geschildert. Der Senat hat dabei keine Bedenken, den Angaben der Zeugin D.. in vollem Umfang zu glauben, und zwar sowohl hinsichtlich des Inhaltes der von ihr geschilderten, gegen die USA gerichteten Beschimpfung als auch hinsichtlich der Identizierung des betreenden Sprechers als einen späteren Attentäter der Anschläge vom 11. September 2001 Al Shehhi. 505 Hinsichtlich der Identizierung Al Shehhis war sich die Zeugin D.. vollständig sicher. Sie hat geschildert, dass Al Shehhi, meistens zusammen mit Atta und teilweise auch zusammen mit anderen arabischen Männern, vor dem Vorfall häug und auch danach noch in die von ihr damals beaufsichtigte Bibliothek des Rechenzentrums der Universität gekommen sei, dort am Computer gearbeitet und im Übrigen auch Bücher ausgeliehen habe. Sie hatte noch eine plastische Erinnerung an die Person Al Shehhis, den sie als im Übrigen angenehmen und sehr höichen Bibliotheksnutzer beschrieben hat. Das festgestellte besondere Verhalten vom Frühjahr oder Sommer 1999 war nach ihren Angaben für Al Shehhi ungewöhnlich und dadurch besonders auällig. 506 Zum Inhalt der antiamerikanischen Beschimpfungen Al Shehhis war die Zeugin D.. sich nicht mehr in allen Einzelheiten sicher. Sicher war sie sich jedoch hinsichtlich des vom Senat seinen Feststellungen zugrunde gelegten Kerns dieser Beschimpfungen. 507 Dass die Zeugin D.. nur hinsichtlich eines Teils der von ihr beschriebenen antiamerikanischen Beschimpfungen Al Shehhis sicher war und hinsichtlich eines weiteren Teils nicht, spricht nicht gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben. Diese Dierenzierung zwischen sicher wahrgenommenen und erinnerten Bestandteilen und anderen Bestandteilen, die nur möglicherweise so gefallen sind, fügt sich vielmehr stimmig mit der Beschreibung des gesamten Vorganges zusammen. Danach hat nämlich Al Shehhi, bevor es zu dem antiamerikanischen Ausbruch gegenüber der Zeugin kam, bereits einige Zeit im hinteren Teil der Bibliothek auf der Tastatur eines der dort aufgestellten Computer in solcher Weise lautstark herumgehackt, dass die Zeugin vermutet hat, dass er sich über irgendetwas geärgert hatte. Bei dem nachfolgenden Ausbruch gegenüber der Zeugin D.. hat Al Shehhi nach den Angaben der Zeugin sodann abrupt mit seinen antiamerikanischen Beschimpfungen begonnen und in der Folgezeit aufgeregt und verschwitzt geschimpft, wie die Zeugin es ausgedrückt hat, im Sinne eines Feuerwerks beziehungsweise eines Rundumschlages gegen die USA. Weil Al Shehhi Araber war und, wie von zahlreichen Zeugen bekundet, nicht besonders gut die deutsche Sprache beherrschte, passt es zu der von der Zeugin geschilderten Situation, dass sie nicht in der Lage war, den Wortlaut der ausgestoÿenen Beschimpfungen vollständig zu erfassen, und dass es ihr auch nicht möglich ist, ihn heute noch umfassend wiederzugeben. Zur Zeit ihrer Vernehmung vor dem Senat in der Hauptverhandlung vom 10. November 2004 lag das zu schildernde Geschehen für die Zeugin D.. bereits mehr als fünf Jahre zurück. Die Zeugin D.. hat allerdings ihre Erinnerung dadurch zu bewahren versucht, dass sie nach einem ersten Kontakt mit der Polizei nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ihre Erin- 123

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