worden. Die Zeugin K.. hat ausgesagt, ihre ehemalige Mitarbeiterin D.. habe
ihr nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auch über Äuÿerungen Al
Shehhis mit Bezug auf Amerika berichtet. Sie hat erinnert, dass Al Shehhi sinngemäÿ gesagt haben soll, dass die Zeugin D.. noch von ihm hören werde und
in New York etwas passieren werde. Einschränkend hat die Zeugin K.. ausgeführt, den Bericht der Zeugin D.. nicht mehr genau zu erinnern. Zu ihrem an
ihre Vorgesetzten abgegebenen Bericht hat die Zeugin K.. ausgesagt, sie habe an
den Kanzler der Universität Hamburg geschrieben, weil sie der Meinung gewesen sei, dass anderen Stellen Mitteilung gemacht werden müsse. Sie habe sich
dabei an diejenigen Tatsachen gehalten, die für sie greifbar gewesen seien. Ein
aufbrausendes Verhalten von Bibliotheksnutzern komme insbesondere in Examenszeiten häug vor und sei von ihr deshalb dabei nicht mitgeteilt worden.
Durch diese Angaben der Zeugin K.. wird plausibel erklärt, warum in dem in
der Hauptverhandlung verlesenen Schreiben der Zeugin K.. an den Kanzler der
Universität Hamburg von der antiamerikanischen Beschimpfung Al Shehhis vom
Sommer 1999 nicht die Rede ist.
515
Schlieÿlich ergeben sich Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin D.. auch nicht daraus, dass die Zeugin das Gröÿenverhältnis zwischen Al
Shehhi, Atta und Jarrah jedenfalls teilweise nicht zutreend eingeschätzt und
angegeben hat. Die Zeugin D.. hat alle drei als Bibliotheksgäste erkannt und
identiziert. Ihre Beschreibung passt mit den Beschreibungen anderer Zeugen,
die engeren Kontakt zu Atta, Al Shehhi und/oder Jarrah hatten, stimmig überein. Die Zeugin D.. hat etwa angegeben, dass Jarrah der Kleidung und dem Verhalten nach einen modernen und umgänglicheren Eindruck gemacht habe als
die anderen. Das entspricht den Angaben zahlreicher Zeugen aus dem näheren
Bekanntenkreis dieser drei Personen, wie insbesondere den Angaben der Zeugen N.. und M.., die alle drei gut gekannt haben. Dieser Eindruck wird auch
bestätigt durch die Angaben zahlreicher Zeugen, die jeweils nur einen der drei
genannten Attentäter gekannt haben, wie insbesondere durch die Angaben des
Zeugen A. J. und der Zeugin S.. zur Person Jarrahs sowie der Zeugen H.. und
W.. zur Person Attas und des Zeugen A.. zur Person Al Shehhis.
516
Zu den Körpergröÿen Attas, Al Shehhis und Jarrahs hat die Zeugin D.. allerdings
angegeben, dass sie Al Shehhi im Verhältnis zu dem ihrer Annahme nach 1,80 m
groÿen Zeugen J.. als vielleicht gleich groÿ, vielleicht auch als kleiner, jedenfalls
als nicht gröÿer einschätze. Im Verhältnis zu Atta sei Al Shehhi kleiner und ein
bisschen untersetzt gewesen. Jarrahs Körpergröÿe schätze sie auf zwischen 1,75
und 1,80 m. Er sei wahrscheinlich eher kleiner als der Zeuge J... Al Shehhi sei
von den drei Attentätern der kleinste gewesen und Atta der gröÿte, während
Jarrah wohl in der Mitte zwischen beiden gelegen habe. Zu Atta hat die Zeugin ihre Schätzung dahingehend konkretisiert, dass sie angegeben hat, er habe
den gröÿten Eindruck gemacht. Tatsächlich ist nach in der Hauptverhandlung
verlesenen Angaben aus verschiedenen Personaldokumenten (Pilotenzertikaten, Ausweiskarten, medizinischen Attesten, amerikanischen Führerscheinen) Al
Shehhis und Jarrahs davon auszugehen, dass Jarrah eine Körpergröÿe von fast
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