kennen gelernt und war in der Folgezeit solange sehr gut mit ihm befreundet,
bis Essabar sich zunehmend verändert und schlieÿlich im Jahr 2000 den Kontakt zu dem Zeugen B.. abgebrochen habe. Der Zeuge B.. hat die Einzelheiten der Entwicklung Essabars so wie festgestellt geschildert. Dabei hat er zwar
seine Betroenheit über die Entwicklung Essabars und den Abbruch ihrer freundschaftlichen Beziehung durch Essabar nicht verhehlt. Anhaltspunkte, dass
er Essabar etwa über Gebühr negativ dargestellt haben könnte, ergeben sich
daraus jedoch nicht, zumal die Angaben des Zeugen B.. zu der Entwicklung
Essabars sich im wesentlichen Kern mit der im Grundsatz damit übereinstimmenden Schilderung des Zeugen B.. decken. Auÿerdem fügt sich die Schilderung
des Zeugen B.. bezüglich der Entwicklung Essabars stimmig mit den Angaben
des Zeugen N.. über die Entwicklung der gesamten Gruppe um Atta und ihrer
einzelnen Mitglieder zusammen.
538
ff ) Bahaji
539
Die Feststellungen zur religiösen Einstellung und islamistischen Haltung Bahajis beruhen im Wesentlichen auf den Angaben der Zeugen M.. und D.., die in
Einzelheiten durch Angaben insbesondere der Zeuginnen A..B.. und H.. ergänzt
und bestätigt worden sind.
540
Bei der Zeugin A..B.. handelt es sich um die Mutter Bahajis. Sie hat aus
ihrer Kenntnis über den gesamten Lebenslauf ihres Sohnes bis zu seinem Verschwinden kurz vor den Anschlägen vom 11. September 2001 geschildert, dass
Bahaji bereits in seiner Schulzeit in Marokko, wie sie es ausgedrückt hat, in
der Schule auf den Islam gedrillt worden sei. Er sei bereits vor seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland gläubiger Moslem gewesen und habe
regelmäÿig gebetet. Eine Feindlichkeit gegenüber den westlichen Ländern im
Allgemeinen oder gegenüber den USA im Besonderen sei bei ihrem Sohn zur
Zeit seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls noch nicht
vorhanden gewesen. Vielmehr habe er sich lobend über die im Vergleich zu
Marokko gut funktionierenden Verwaltungsabläufe in der Bundesrepublik Deutschland geäuÿert und sogar überlegt, in den USA zu studieren.
541
Der Zeuge M.. nahm Bahaji nicht als besonders religiös wahr, wobei zu berücksichtigen ist, dass dieser Zeuge Hamburg bereits Ende August 1998 verlieÿ. Der
Zeuge N.., der bis in das Jahr 1999 an den Treen der Gruppe um Atta teilnahm und Bahaji als einen der regelmäÿigen Teilnehmer dieses Kreises kannte
und wahrgenommen hat, hat Bahaji in seiner Aussage in der Hauptverhandlung
als Mitläufer beschrieben, der kein groÿes Wissen über die islamische Religion
gehabt habe.
542
Dass Bahaji trotz seines im Vergleich zu Atta und Binalshibh unauälligen Erscheinens in der Gruppe die Radikalisierung der Gruppe mit vollzog, ergibt sich
jedoch aus den Angaben des Zeugen M.., der in der Zeit von Sommer 1997
bis Ende November 1998 zusammen mit Bahaji in einer Wohngemeinschaft in
134
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