Hamburgs gelegene Fachhochschule beantragte Mzoudi bereits am 5. Januar
1998 beim Studentenwerk Hamburg, in ein in der Nähe der Fachhochschule
gelegenes Studentenwohnheim umziehen zu dürfen. Er erhielt einen Platz in
einem Studentenwohnheim im ... in Hamburg, wo er vom 1. Juli 1998 bis zum
31. August 1999 amtlich gemeldet war. Zum 1. September 1999 kündigte er sein
Zimmer im Studentenwohnheim. Mit Nachtrag zum Mietvertrag für die von Atta, Binalshibh und Bahaji angemietete Wohnung in der Marienstraÿe 54 vom 1.
September 1999 trat Mzoudi für Bahaji zum 1. September 1999 in das Mietverhältnis ein. In der Folgezeit wohnte er zusammen mit Essabar sowie wechselnden
weiteren Personen in dieser Wohnung, sofern er sich nicht im Ausbildungslager
der Al Qaida in Afghanistan aufhielt. Mzoudi wohnte in der Marienstraÿe 54 bis
Ende Februar 2001. Am 1. März 2001 wurde die Wohnung von ihm zusammen
mit Bahaji an den Vermieter zurückgegeben. Anschlieÿend wohnte Mzoudi bei
Bekannten, und zwar insbesondere bei A.. L... in dessen Wohnung in der Straÿe
... in Hamburg. Amtlich gemeldet war er dort für die Zeit ab dem 1. Juli 2001.
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Mzoudi ist vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
und der Beihilfe zum Mord in über 3000 Fällen im Zusammenhang mit den
Anschlägen des 11. September 2001 rechtskräftig freigesprochen worden.
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*'2. Ideologische Ausrichtung der Vereinigungsmitglieder und Entwicklung zu
einer geschlossenen Gruppe*'
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Atta, Al Shehhi, Jarrah, Binalshibh, Essabar, Bahaji, Mzoudi und der Angeklagte
waren, wie vorstehend ausgeführt, unabhängig voneinander einzeln nach Hamburg gekommen. Ihnen allen war gemeinsam, dass sie aus einem arabischen Land
kamen und, mit Ausnahme Binalshibhs, Studenten waren, die in Hamburg ein
technischnaturwissenschaftliches Studium durchführten. Allen gemeinsam war
auch, dass sie muslimischen Glaubens waren und, spätestens während ihrer Studienzeit in Hamburg, ein ausgeprägtes Bewusstsein mit islamistischer radikalislamischer Perspektive für die Probleme verschiedener islamisch geprägter Länder und ihrer Heimatländer entwickelten, sich immer stärker der Religion zuwandten
und strenger und schlieÿlich radikal in ihren Ansichten wurden.
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a) Ideologische Einstellungen der Vereinigungsmitglieder
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aa) Atta
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Atta war von Anbeginn seines Aufenthaltes in Hamburg sehr religiös. Er gehörte
der wahabitischen Richtung des Islam an, die sich durch eine strenge Ableitung
der Verhaltensregeln aus dem Koran auszeichnet und eine strenge Einhaltung religiöser Regeln fordert, nicht zwingend allerdings mit der gewalttätigen Bekämpfung andersgläubiger Menschen einhergeht. Atta selbst hielt sich streng an
die religiösen Regeln seiner Glaubensrichtung, wozu insbesondere ein häuges
tägliches Beten zu bestimmten Tageszeiten gehörte. Er hielt auch Freunde und
Bekannte zu regelmäÿigem Beten an. Zu den religiösen Regelungen, auf deren
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