ritualisierte, indem er beispielsweise im Zusammenhang mit seinen Gebeten ein mitgeführtes Messer küsste. Als einmal die Rede auf Khalid Sheikh Mohammed, einen Vertrauten Osama Bin Ladens, kam, fand Binalshibh ihn gut. 92 ee) Essabar 93 Essabar war ebenfalls Moslem. Nach seiner Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland und während der ersten Zeit seines Aufenthaltes hier war er in der Beachtung der religiösen Regeln des Islam noch liberal eingestellt. Er war ein lockerer und aufgeschlossener Mensch. Essabar war mit dem Zeugen B.. befreundet, bei dem es sich um einen ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland studierenden Landsmann handelte, der nicht streng religiös lebte und beispielsweise rauchte. Als der Zeuge B.. im Dezember 1998 eine nicht muslimische Frau heiratete, war Essabar Trauzeuge, ohne dass es über diese Verbindung zu Diskussionen zwischen ihm und dem Zeugen B.. kam. In dem Zeitraum, in welchem Essabar zusammen u.a. mit Mzoudi und dem Angeklagten bei Globetrotter in Hamburg arbeitete, nämlich im Wesentlichen im ersten Halbjahr 1999, änderte sich seine Haltung. Essabar achtete plötzlich auf die Einhaltung der religiösen Regelungen des Islam und drängte auch den Zeugen B.. in diese Richtung. So lieÿ Essabar sich den ungestutzten Vollbart strenggläubiger Muslime stehen und forderte den Zeugen B.. auf, dies ebenfalls zu tun. Auÿerdem forderte er von ihm, das Rauchen aufzugeben. Er ng an, sich in die Ehe des Zeugen B.. einzumischen und sagte diesem, dass er sich von seiner Frau trennen müsse, wenn diese nicht Muslimin werde. Auÿerdem lehnte er es ab, den Zeugen B.. in Anwesenheit von dessen Frau zu besuchen oder die Ehefrau des Zeugen B.. in seine Wohnung einzulassen. 94 ff ) Bahaji 95 Bahaji war ebenfalls strenggläubiger Moslem. Seine Mutter, die Zeugin A..B.., ist zwar Christin, lieÿ ihren Sohn jedoch in Marokko in der Schule muslimisch erziehen. Bereits in der Zeit vor seiner Übersiedelung in die Bundesrepublik Deutschland war für Bahaji die Religionsausübung wichtig, sodass er regelmäÿig die vorgeschriebenen Gebete vollzog. Nach seiner Rückkehr wurde Bahaji in religiösen Fragen zunehmend radikaler. Er vertrat gegenüber Freunden und Bekannten oen, dass er nur seine eigene Religion für richtig und die anderen für falsch oder zurückgeblieben halte. Gegenüber dem Zeugen M.., einem Mitbewohner aus seiner Wohngemeinschaft in dem Studentenwohnheim Bunatwiete 6 in Hamburg-Harburg, sagte Bahaji oen, dass seiner Meinung nach am Ende nur der Islam als Religion übrig bleiben würde und Andersgläubigen nach einer Übergangszeit nur der Übertritt zum Islam oder der Tod bleibe. Bahaji bemühte sich, andere Menschen aus seinem Umfeld mit Zwang zum Islam zu bekehren. In seiner studentischen Lerngruppe vertrat er die Haltung, dass es als Moslem seine Picht sei, andere, notfalls mit Gewalt, zum Islam zu bekehren. Er vertrat auch die Auassung, dass man Andersgläubige, die sich nicht bekehren lieÿen, töten müsse. Dem Zeugen D.. aus seiner Lerngruppe sagte Bahaji bei einer solchen 20

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