überschriebene Predigten bzw. Reden enthielten. Weitere von dem Angeklagten gehörte und verwahrte Audiokassetten beinhalteten Reden über Juden, in denen diesen die Verantwortung für alles Übel auf der Welt zugeschrieben und der Schluss gezogen wurde, dass es, weil Juden notorische Vertragsbrecher seien, keinen durch Verhandlungen erzielten Frieden mit Juden bzw. mit Israel geben könne. Auf seinem Computer empng und speicherte der Angeklagte u.a. ein Schreiben eines Syed Faifal Mohiuddin vom 12. August 1999, in welchem über die Tötung 16 pakistanischer Staatsangehöriger durch indische Kampugzeuge berichtet und in diesem Zusammenhang dazu aufgefordert wird, für unsere Märtyrer zu beten. 125 Insgesamt erlag die Gruppe nach und nach dem Gedankengut des Osama Bin Laden, der, wie schon erwähnt, den Dschihad gegen die Ungläubigen und die modernen Kreuzzügler, womit hier die Amerikaner gemeint sind, predigte. Er hatte 1996 Amerika den Krieg erklärt, war im Februar 1998 in einem Manifest der internationalen islamischen Front für den Dschihad gegen die Juden und Kreuzfahrer eingetreten und hatte später zum Heiligen Krieg gegen Amerika aufgerufen. 126 Dieser Gedankenwelt des Hasses gegen Amerika und der Rückbesinnung auf radikal islamistisches Gedankengut verel die Gruppe um Atta. 127 Im Zusammenhang mit den zunehmenden Gesprächen über den gewaltsamen muslimischen Dschihad in der Gruppe um Atta kam es auch zu Meinungsverschiedenheiten. Insbesondere die Zeugen N.. und M.. waren, wie schon erwähnt, nicht bereit, die Entwicklung in der Gruppe für sich mit zu vollziehen. Für den Zeugen M.. kam hinzu, dass er meinte, wegen der in der Gruppe herrschenden intensiven Religionsausübung nicht den Anforderungen seines Studiums gerecht werden zu können. Er zog deshalb zum 31. August 1998 aus Hamburg weg nach Berlin, wo bereits sein Bruder lebte. Der Zeuge N.. blieb bis in die zweite Hälfte 1999 in der Gruppe, geriet jedoch häuger mit Atta in Auseinandersetzungen und wurde zunehmend aus dem Kreis der anderen ausgeschlossen, indem sie verstärkt Arabisch untereinander sprachen, was der Zeuge N.. nicht verstehen konnte, sodass er sich im Ergebnis ebenfalls zunehmend aus der Gruppe zurückzog. 128 Auÿerdem brachen die späteren Vereinigungsmitglieder weitere Kontakte zu Personen, die ihre Radikalisierung nicht mit vollzogen, ab. So gab Essabar in dem Zeitraum 1999/2000 vollständig den Kontakt zu dem Zeugen B.. auf, mit dem er früher eng befreundet gewesen war. Der Angeklagte, der auf die meisten seiner Mitmenschen als nett, freundlich und hilfsbereit wirkte, hatte über eine Vielzahl von Kontakten zu anderen Personen verfügt, die nicht zu der Gruppe um Atta gehörten und auch keinen sonstigen Bezug zu radikalen gewaltbereiten Moslems hatten. Neben Kontakten zu zahlreichen Moslems hatte er zunächst auch guten Kontakt zu seinen deutschen Mitbewohnern in der Wohngemeinschaft in dem Studentenwohnheim in der Schüttstraÿe 3. Noch während der 29

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