215
Atta und Jarrah hatten sich zwischenzeitlich bereits nach den Möglichkeiten
einer Flugausbildung in den USA umgesehen. Nach den ursprünglichen Planungen Attas, Al Shehhis, Jarrahs und Binalshibhs sollten sich diese vier als Piloten
vorgesehenen Attentäter jeweils in Zweiergruppen in den USA als Verkehrspiloten ausbilden lassen. Eine Zweiergruppe sollte aus Atta und Al Shehhi, die
andere aus Jarrah und Binalshibh bestehen.
216
Atta bemühte sich Ende März für alle vorgesehenen Piloten um Informationen über Flugausbildungen in den USA. Er suchte sich die Namen und Anschriften von insgesamt 68 Flugschulen an verschiedenen Orten der USA heraus und schrieb insgesamt 31 Flugschulen in den USA per E-Mail an. Mit im
Wesentlichen gleich bleibenden Ausführungen bat er um Informationen über
eine Flugausbildung für eine kleine Gruppe von zwei bis drei jungen Männern
aus verschiedenen arabischen Ländern. Als Anschrift für Rückantworten gab
er eine Postlageranschrift in Hamburg an. Am selben Tag schrieb Atta einem
Bekannten in einer E-Mail, um sein wirkliches Vorhaben zu verschleiern, dass
er in den USA studieren wolle. Er bat dabei um Rat bezüglich der Beschaffung eines Visums. Im Ergebnis reisten Atta und Al Shehhi später in die USA
ein, ohne sich bereits für eine Flugschule entschieden zu haben und trafen ihre
konkrete Auswahl erst vor Ort. Al Shehhi entfaltete keine eigenen Bemühungen
um eine Flugschule.
217
Jarrah erzählte nach seiner Rückkehr aus Afghanistan der Zeugin S.., um seine
wirklichen Pläne zu verdecken, dass er sein Studium des Flugzeugbaus in Hamburg abbrechen und eine Flugausbildung machen wolle, um später als Berufspilot den Lebensunterhalt für die von ihnen zu gründende gemeinsame Familie zu
verdienen. Er gab vor, eine Flugschule in der Bundesrepublik Deutschland zu
suchen, obwohl tatsächlich mit den Al Qaida-Führern vereinbart war, dass die
als Piloten ausgewählten Selbstmordattentäter ihre Flugausbildung in den USA
machen sollten. Zur Untermauerung seiner Bemühungen um eine Flugausbildung in der Bundesrepublik Deutschland schrieb Jarrah eine laut Poststempel
am 25. Februar 2000 abgesandte Postkarte an eine Berliner Flugschule, in welcher er um Informationen bezüglich der Flugausbildung bat. Obwohl er bereits seit
November 1999 nicht mehr bei der Zeugin C.. wohnte, gab er dabei aus nicht
festgestellten Gründen als Absenderanschrift seine frühere Anschrift bei der Zeugin C.. in der Hansastraÿe 40 in Hamburg an. Da der Zeugin C.. die Beziehung
Jarrahs zu der Zeugin S.. und auch die Anschrift und Telefonnummer der Zeugin S.. bekannt waren, konnte Jarrah davon ausgehen, dass die Zeugin C.. ihm
eine etwa eingehende Antwort über die Zeugin S.. zuleiten würde. Die Postkarte
Jarrahs blieb jedoch unbeantwortet. Eine Nachfrage von Seiten Jarrahs erfolgte nicht. Vielmehr schloss er in der Folgezeit in München einen Vertrag über
eine Flugausbildung an der in Florida in den USA gelegenen Flugschule Florida
Flight Training Center (FFTC), an der er später auch seine Grundausbildung als
Pilot absolvierte. Der Vertrag wurde vom Inhaber der Flugschule, einem Herrn
Schreier, am 26. März 2000 in München unterschrieben. Am 30. März 2000 leis-
50
Select target paragraph3
Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents