der Flugschule Hufman in Florida als Heimatanschrift. Bei seiner kontoführenden Bank in Hamburg war als Anschrift nach seiner Abreise in die USA ebenfalls
die Marienstraÿe 54 in Hamburg-Harburg notiert, ebenso bei der Technischen
Universität Hamburg-Harburg.
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Es kam in der Folgezeit auch zu mindestens zwei Posteingängen für Atta in
der Marienstraÿe 54 während der Zeit seines Aufenthaltes in den USA. Seine
kontoführende Bank übersandte ihm am 18. August 2000 eine neue EC-Karte
an die Marienstraÿe 54. Die Universität übersandte ihm die Studienunterlagen
für das Wintersemester 2000/2001, für das er die Studiengebühren noch vor
seiner Abreise selbst bezahlt hatte, dorthin. Beide Sendungen gelangten über
Mzoudi an den Angeklagten, der sie in dem Schrank des kombinierten Wohnund
Schlafzimmers in seiner Wohnung in der Goeschenstraÿe 13 verwahrte. Aus den
Studienunterlagen war zuvor das Semesterticket entnommen worden, womit der
Berechtigte die Verkehrsmittel des Hamburger Verkehrsverbundes unentgeltlich
nutzen kann. Ob das Semesterticket noch durch Mzoudi oder erst durch den
Angeklagten herausgelöst wurde, konnte nicht festgestellt werden, sodass der
Senat zu Gunsten des Angeklagten davon ausgeht, dass nicht er, sondern Mzoudi es war, der das Semesterticket entfernte und einer anderen nicht festgestellten
Person zur Verfügung stellte. Für das Folgesemester zahlte weder der Angeklagte
noch eine andere Person für Atta die Studiengebühren ein, sodass Atta am 31.
März 2001 von Amts wegen exmatrikuliert wurde. Der Angeklagte bewahrte
aber im Keller seiner Wohnung in der Goeschenstraÿe 13 ihm bei Auösung
der Wohnung in der Marienstraÿe 54 durch Essabar übergebene 6 Kartons mit
Unterlagen Attas ( Studienunterlagen, DiaKästen, Disketten und ähnliches) auf.
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Ahnlich wurde Al Shehhis Post besorgt. Auch er gab in den USA bei der
Flugschule Hufman Aviation und bei der Anmietung eines Appartements in New
York zusammen mit Atta als seine Heimatanschrift die Adresse in der Marienstraÿe 54 und die dortige Telefonnummer Mzoudis an. Als er beim Ausländeramt
sein Einreisevisum für die USA in seinen neuen Pass übertragen lieÿ, nannte er
ebenfalls die Adresse in der Marienstraÿe 54 als seine Anschrift. Bei der Technischen Universität Hamburg-Harburg lieÿ er bei seiner Ausreise in die USA die
dort für ihn als Erreichbarkeit eingetragene Anschrift in der Marienstraÿe 54
in Hamburg-Harburg bestehen. Bei seiner kontoführenden Bank in Hamburg,
der Dresdner Bank Hamburg, hatte er bei der Kontoerönung am 30. August
1999 als Anschrift die Wohnung in der Wilhelmstraÿe 30 in Hamburg-Harburg
angegeben. Als sich der Angeklagte am 23.11.1999 die Kontovollmacht ausstellen
lieÿ, hatte er als Bevollmächtigter Al Shehhis seine damalige Anschrift in der
Schüttstraÿe 3 in Hamburg-Harburg angegeben. Nachdem die Wohnung in der
Wilhelmstraÿe 30 am 28. Februar 2000 geräumt worden war, war es am 30. März
2000 zu einem Rücklauf von Post der Dresdner Bank, die an die Wilhelmstraÿe
30 gerichtet gewesen war, gekommen. Im April 2000 veranlasste Al Shehhi, dass
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