jetzt als seine Adresse die Marienstraÿe 54 in 21073 Hamburg mit der Telefonnummer 0405603166 notiert wurde. Die Telefonnummer schien für die Bank zur
Marienstr. 54 zu gehören. Tatsächlich war es die Telefonnummer des damaligen Mitbewohners Mzoudis namens H... und gehörte zu dessen Wohnung in der
EmilAndresenStr. 5, in der, wie schon dargestellt, zu dieser Zeit Al Shehhi und
Binalshibh wohnten. Nach Abreise Al Shehhis in die USA veranlasste am 09. Juni 2000 eine unbekannt gebliebene Person bei der Filiale Harburg der Dresdner
Bank, dass als Adressenzusatz c/o Nageb, Abdallrazaq zu der nunmehr für Al
Shehhi bei der Bank registrierten Anschrift in der Marienstraÿe 54 hinzugefügt
wurde. Zu Gunsten des Angeklagten geht der Senat davon aus, dass nicht er den
Adresszusatz veranlasst hat. Er war zu diesem Zeitpunkt in Afghanistan. Fest
steht jedoch, dass ein anderes Mitglied der in Hamburg bestehenden Vereinigung
um Atta dafür Sorge getragen hat, dass Post der Dresdner Bank an in Hamburg
bendliche Vereinigungsmitglieder gelangte. Urheber des Adresszusatzes dürfte
Binalshibh gewesen sein. In der Marienstraÿe wohnte zu dieser Zeit der Zeuge
Abderrazak N...
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Als Al Shehhi und Atta nach ihrer Ankunft in den USA zur Erönung eines
dortigen Kontos eine Liquiditätsbescheinigung benötigten, setzten sie sich mit
einem Vereinigungsmitglied in Hamburg in Verbindung, wahrscheinlich Binalshibh, und baten, ihnen eine solche Bescheinigung zu beschaen und zuzuleiten.
Am 9. Juni 2000 suchte deshalb eines der an diesem Tag in Hamburg bendlichen
Vereinigungsmitglieder, wahrscheinlich wiederum Binalshibh, eine im Zentrum
Hamburgs am Rathausmarkt gelegene Filiale der Dresdner Bank auf und erbat für das Konto Al Shehhis ein englischsprachiges Schreiben mit der Bestätigung einer ordnungsgemäÿen Kontoführung zum Zwecke einer Kontoerönung
im Ausland. Das Schreiben wurde wunschgemäÿ am 21. Juni 2000 aufgesetzt und
an die für Al Shehhi zu diesem Zeitpunkt bei der Dresdner Bank notierte Anschrift in der Marienstraÿe 54 in Hamburg-Harburg gesandt. Kurze Zeit später
eröneten Al Shehhi und Atta in Florida bei der dortigen Sun Trust Bank ein
Gemeinschaftskonto mit einer erster Gutschrift am 7. Juli 2000. Auch insoweit
ist davon auszugehen, dass es nicht der Angeklagte war, der im Rahmen des
Zusammenwirkens der Mitglieder der Vereinigung um Atta für die Beschaung
der Bankbestätigung sorgte und diese an Al Shehhi und Atta in den USA weiterleitete. Zu Gunsten des Angeklagten geht der Senat davon aus, dass er eine
genaue Erreichbarkeit Attas, Al Shehhis und Jarrahs in den USA nicht hatte.
Um das Risiko einer vorzeitigen Entdeckung gering zu halten, hatte diese von
den in Hamburg gebliebenen Vereinigungsmitgliedern vielmehr nur Binalshibh.
Der Angeklagte befand sich zum Zeitpunkt der Anforderung des Bestätigungsschreibens bei der Al Qaida in Afghanistan.
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Der Angeklagte verschleierte den tatsächlichen Aufenthaltsort Al Shehhis, als
Bedienstete der Vereinigten Arabischen Emirate zusammen mit dem Bruder Al
Shehhis in Hamburg nach Al Shehhi suchten.
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Kurz nach dem 5. Januar 2001 suchten nämlich ein Bediensteter der Vereinigten
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