Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg für das Sommersemester 2000 vor. Dadurch erhielt er eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung bis zum 26. April 2002.
306
In seinen verschiedenen Anträgen auf Erteilung eines Einreisevisums für die
USA hatte Binalshibh als Wohnanschriften innerhalb Hamburgs verschiedene
Anschriften von Bekannten angegeben, und zwar in seinem ersten und vierten
Antrag die jeweilige Anschrift seines Bekannten Mohamed Raji und im zweiten und dritten Antrag die Wohnung in der Marienstraÿe 54 sowie im zweiten
Antrag als Telefonnummer die damalige Telefonnummer des Zeugen M... In den
verschiedenen Wohnungen seines Bekannten Mohamed Raji hielt Binalshibh sich
während seiner Aufenthalte in Hamburg häuger auf, sodass er davon ausgehen
konnte, dass ihn dort eingehende Post erreichen würde. Zu Mzoudi und Essabar
hatte Binalshibh während seiner Aufenthalte in Hamburg regelmäÿig Kontakt,
sodass für in deren Wohnung in der Marienstraÿe 54 in Hamburg-Harburg eingehende etwaige Post dasselbe gilt.
307
Persönliche und geschäftliche Angelegenheiten wurden für Binalshibh in den
Jahren 2000 und 2001 von Bahaji erledigt, obwohl die Absicht Binalshibhs
zur Durchführung einer Pilotenausbildung in den USA bereits im November
2000 endgültig gescheitert war. Binalshibh war aber auf Grund seiner sodann
übernommenen Koordinierungstätigkeit ebenfalls häug aus Hamburg abwesend. Unter anderem hatte Bahaji bereits im Dezember 1999 für Binalshibh
dessen Versicherungsvertrag bei der Innungskrankenkasse (IKK) gekündigt. In
der Folgezeit regelte er diesen Vorgang für Binalshibh weiter. Mit einem undatierten Brief von Ende 2000 oder Anfang 2001 bat Binalshibh Bahaji darum,
sich um seine Binalshibhs Krankenversicherung zu kümmern und seine
Binalshibhs Exmatrikulation bei der Universität zu beantragen, was Bahaji
in der Folgezeit auch tat. Mit Schreiben vom 2. Mai 2001 an die IKK übersandte
er eine zwischenzeitlich von ihm besorgte Bescheinigung über eine Exmatrikulation Binalshibhs vom Studienkolleg der Universität Hamburg zum 17. Juni 1999
und bat um Rückerstattung der seither eingezogenen Beiträge. Für Binalshibh
sowie Mzoudi und Essabar als Mitmieter der Wohnung in der Marienstraÿe 54
setzte Bahaji ein auf den 25. November 2000 datiertes Kündigungsschreiben
bezüglich des Mietvertrages über diese Wohnung zum 28. Februar 2001 auf. Die
Einzugsermächtigung für den Gasbezug für die Marienstraÿe 54 kündigte Bahaji
im März 2001 im eigenen Namen.
308
Post und geschäftliche Angelegenheiten Essabars erledigte nach Absprache mit
Essabar teilweise Bahaji und teilweise der Angeklagte. Für den Fall seines beabsichtigten längerzeitigen Aufenthaltes in den USA gab Essabar in Absprache
mit dem Angeklagten als Postanschrift bei verschiedenen Behörden und Organisationen dessen Anschrift in der Goeschenstraÿe 13 in 21073 Hamburg-Harburg
als Erreichbarkeit an, und zwar am 28. Dezember 2000 bei seinem Aufnahmeantrag bei der Techniker Krankenkasse (TK) mit dem Adressenzusatz c/o
EL MOUTASSAdiq Mounir, bei seiner Einkommenssteuererklärung vom 26.
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