Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg für das Sommersemester 2000 vor. Dadurch erhielt er eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung bis zum 26. April 2002. 306 In seinen verschiedenen Anträgen auf Erteilung eines Einreisevisums für die USA hatte Binalshibh als Wohnanschriften innerhalb Hamburgs verschiedene Anschriften von Bekannten angegeben, und zwar in seinem ersten und vierten Antrag die jeweilige Anschrift seines Bekannten Mohamed Raji und im zweiten und dritten Antrag die Wohnung in der Marienstraÿe 54 sowie im zweiten Antrag als Telefonnummer die damalige Telefonnummer des Zeugen M... In den verschiedenen Wohnungen seines Bekannten Mohamed Raji hielt Binalshibh sich während seiner Aufenthalte in Hamburg häuger auf, sodass er davon ausgehen konnte, dass ihn dort eingehende Post erreichen würde. Zu Mzoudi und Essabar hatte Binalshibh während seiner Aufenthalte in Hamburg regelmäÿig Kontakt, sodass für in deren Wohnung in der Marienstraÿe 54 in Hamburg-Harburg eingehende etwaige Post dasselbe gilt. 307 Persönliche und geschäftliche Angelegenheiten wurden für Binalshibh in den Jahren 2000 und 2001 von Bahaji erledigt, obwohl die Absicht Binalshibhs zur Durchführung einer Pilotenausbildung in den USA bereits im November 2000 endgültig gescheitert war. Binalshibh war aber auf Grund seiner sodann übernommenen Koordinierungstätigkeit ebenfalls häug aus Hamburg abwesend. Unter anderem hatte Bahaji bereits im Dezember 1999 für Binalshibh dessen Versicherungsvertrag bei der Innungskrankenkasse (IKK) gekündigt. In der Folgezeit regelte er diesen Vorgang für Binalshibh weiter. Mit einem undatierten Brief von Ende 2000 oder Anfang 2001 bat Binalshibh Bahaji darum, sich um seine  Binalshibhs  Krankenversicherung zu kümmern und seine  Binalshibhs  Exmatrikulation bei der Universität zu beantragen, was Bahaji in der Folgezeit auch tat. Mit Schreiben vom 2. Mai 2001 an die IKK übersandte er eine zwischenzeitlich von ihm besorgte Bescheinigung über eine Exmatrikulation Binalshibhs vom Studienkolleg der Universität Hamburg zum 17. Juni 1999 und bat um Rückerstattung der seither eingezogenen Beiträge. Für Binalshibh sowie Mzoudi und Essabar als Mitmieter der Wohnung in der Marienstraÿe 54 setzte Bahaji ein auf den 25. November 2000 datiertes Kündigungsschreiben bezüglich des Mietvertrages über diese Wohnung zum 28. Februar 2001 auf. Die Einzugsermächtigung für den Gasbezug für die Marienstraÿe 54 kündigte Bahaji im März 2001 im eigenen Namen. 308 Post und geschäftliche Angelegenheiten Essabars erledigte nach Absprache mit Essabar teilweise Bahaji und teilweise der Angeklagte. Für den Fall seines beabsichtigten längerzeitigen Aufenthaltes in den USA gab Essabar in Absprache mit dem Angeklagten als Postanschrift bei verschiedenen Behörden und Organisationen dessen Anschrift in der Goeschenstraÿe 13 in 21073 Hamburg-Harburg als Erreichbarkeit an, und zwar am 28. Dezember 2000 bei seinem Aufnahmeantrag bei der Techniker Krankenkasse (TK) mit dem Adressenzusatz c/o EL MOUTASSAdiq Mounir, bei seiner Einkommenssteuererklärung vom 26. 71

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