Shehhi unter anderem die Finanzierung ihrer Flugausbildung sowie ihren Lebensunterhalt bestritten, ein nanzieller Engpass anbahnte. Seit Ende Juli 2000 lag der Kontostand regelmäÿig über 5.000,US$, zwischen dem 7. August 2000 und dem 16. August 2000 lag er regelmäÿig über 10.000,US$. Am 28. August 2000 war der Kontostand auf 1.993,96 US$ gesunken. Al Shehhi und Atta erwarteten zu dieser Zeit zwar eine neue Überweisung von Geldern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, waren jedoch nicht sicher, ob die erwarteten Gelder rechtzeitig eintreen würden, bevor erneut Zahlungen für ihre Pilotenausbildung zu erfolgen hatten und sie erneut Bargeld für ihren Lebensunterhalt benötigen würden. Sie setzten sich deshalb mit Binalshibh in Verbindung und baten ihn, zur Überbrückung des Engpasses Gelder zu überweisen. Binalshibh, der sich zu der Zeit im Jemen aufhielt, konnte selbst die Gelder vom Konto Al Shehhis nicht abheben. Ihm war jedoch bekannt, dass der Angeklagte eine Vollmacht für das Hamburger Konto Al Shehhis bei der Dresdner Bank besaÿ. Er bat deshalb den Angeklagten, ihm zum Zwecke der Weiterleitung an Al Shehhi von dessen Konto auf sein  Binalshibhs  Konto bei einer Bank in Hamburg 5.000,DM zu überweisen. Der Angeklagte überwies daraufhin, wie gewünscht, am 6. September 2000 vom Konto Al Shehhis bei der Dresdner Bank Hamburg einen Geldbetrag von 5.000,DM auf das Konto Binalshibhs bei der City Bank Hamburg. Der Betrag wurde dem Konto Binalshibhs am 7. September 2000 gutgeschrieben. Binalshibh leitete das Geld nicht sofort weiter, sondern lieÿ sich erst am 25. September 2000 von seinem Konto bei der City Bank 8.000,DM bar auszahlen und veranlasste erst am 27. September 2000 wiederum von Hamburg aus den Geldtransfer über 9.629,DM zu Gunsten des Kontos von Al Shehhi und Atta bei der Sun Trust Bank in Florida. Dem Konto Al Shehhis und Attas wurde dafür ein Betrag von 4.118,13 US$ gutgeschrieben. Inzwischen waren allerdings die erwarteten Gelder aus den Vereinigten Arabischen Emiraten eingetroen. Bereits am 30. August 2000 war ein Betrag von 19.985,US$ von einer nicht festgestellten Person aus den Vereinigten Arabischen Emiraten eingegangen. Am 18. September 2000 wurde dem Konto Attas und Al Shehhis bei der Sun Trust Bank ein weiterer aus den Vereinigten Arabischen Emiraten überwiesener Geldbetrag in Höhe von 69.985,US$ gutgeschrieben. 318 Weitere Geldtransfers von Seiten Binalshibhs von Hamburg aus an Al Shehhi und Atta in den USA waren bereits vor Erönung ihres Kontos bei der Sun Trust Bank in Florida am 13. Juni 2000 in Höhe von 5.789,26 DM sowie am 21. Juni 2000 in Höhe von 3.862,76 DM erfolgt. Ein Mitwirken des Angeklagten an diesen Transfers hat der Senat nicht festgestellt. 319 Al Shehhi und Atta bestritten insbesondere die Kosten ihrer Flugausbildungen und sonstigen Anschlagsvorbereitungen sowie ihren Lebensunterhalt aus den Guthaben ihres Kontos bei der Sun Trust Bank. Kurz vor Durchführung der Anschläge vom 11. September 2001 waren bei ihnen sowie auf den Konten der übrigen Attentäter noch erhebliche restliche Gelder vorhanden. Sie und die übrigen Attentäter überwiesen daraufhin einen Betrag von insgesamt etwa 26.000,US$ an einen Al Hawsawi in den Vereinigten Arabischen Emiraten 74

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