doch mindestens 3.700,DM vom Hamburger Konto Al Shehhis zu, und zwar am
28. März 2000 ein Betrag in Höhe von 1.700,DM, den er für eine entsprechende
Einzahlung an den Vermieter seiner neuen Wohnung in der Goeschenstraÿe 13
in Hamburg-Harburg benutzte, sowie am 16. Mai 2000 weitere 2.000,DM. Binalshibh vereinnahmte von den Geldern auf Al Shehhis Konto bei der Dresdner
Bank Hamburg in der zweiten Jahreshälfte 2000 für sich mindestens insgesamt
10.800,DM. Einen Teil davon verwendete er zur Leistung einer Anzahlung für
die von ihm geplante Pilotenausbildung an der Flugschule FFTC in Florida. Die
übrigen Gelder verwendete er für seine mit der Koordinierung der Anschlagsplanung zusammenhängenden Reisen und seinen Lebensunterhalt. Auf das Konto
Essabars wurden in der zweiten Jahreshälfte 2000 aus den Guthaben Al Shehhis
auf seinem Hamburger Bankkonto insgesamt mindestens 5.200,DM überwiesen.
324
Während Binalshibh als Koordinator zwischen den Attentätern in den USA, den
anderen Vereinigungsmitgliedern sowie der Al Qaida-Führung in Afghanistan
umfassend über die Anschlagsplanungen und vorbereitungen informiert war
und auch Essabar, der zeitweise als Ersatzpilot für Binalshibh vorgesehen war,
weitgehend über die Anschlagsplanungen Bescheid wusste, war der Angeklagte,
wie schon erwähnt, nicht vollständig in die Anschlagsplanungen einbezogen und
darüber auch nicht vollständig informiert worden. Ihm war jedoch klar, dass Atta, Al Shehhi und Jarrah sich in den USA aufhielten und dort zur Vorbereitung
von Attentaten, die unter Einsatz von Flugzeugen begangen werden sollten,
eine Pilotenausbildung absolvierten. Ihm war nach Rückkehr Al Shehhis aus
Afghanistan gesagt und deutlich geworden, dass er und die anderen Vereinigungsmitglieder in Hamburg die auf Al Shehhis Konto bei der Dresdner Bank
Hamburg angesparten und noch eingehenden Gelder verbrauchen könnten. Ihm
war bewusst, dass Al Shehhi die Gelder nicht mehr brauchte, weil er sich in den
USA auf die Begehung von gegen Juden und Amerikaner gerichtete Selbstmordattentate vorbereitete.
325
*'9. Geschehen unmittelbar vor den Anschlägen*'
326
a) Warnung der Vereinigungsmitglieder in Hamburg
327
Atta unterhielt zwar nach seiner ersten Abreise in die USA mit Ausnahme seiner
Treen und Telefonate mit Binalshibh keine direkten Kontakte mehr zu den in
Hamburg verbliebenen Vereinigungsmitgliedern Bahaji, Essabar, Mzoudi und
dem Angeklagten. Als ihm im Juli 2001 klar war, dass er zur weiteren Vorbereitung der Anschläge nur noch wenige Wochen benötigen würde und er Binalshibh mitteilte, noch mindestens sechs Wochen zu brauchen, bis er das Anschlagsdatum festlegen könne, wollte er auch die Vereinigungsmitglieder in Hamburg, darunter den Angeklagten, sowie zumindest einen weiteren guten Bekannten, den Zeugen T.., warnen, dass die Anschläge bevorstanden. Noch während
seines schon dargestellten Aufenthaltes in Spanien, bei dem er sich mit Binalshibh getroen hatte, schickte er deshalb eine telefonische Kurznachricht (SMS)
an Bahaji auf dessen Mobiltelefon, in welcher er eine verschleierte Warnung
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