doch mindestens 3.700,DM vom Hamburger Konto Al Shehhis zu, und zwar am 28. März 2000 ein Betrag in Höhe von 1.700,DM, den er für eine entsprechende Einzahlung an den Vermieter seiner neuen Wohnung in der Goeschenstraÿe 13 in Hamburg-Harburg benutzte, sowie am 16. Mai 2000 weitere 2.000,DM. Binalshibh vereinnahmte von den Geldern auf Al Shehhis Konto bei der Dresdner Bank Hamburg in der zweiten Jahreshälfte 2000 für sich mindestens insgesamt 10.800,DM. Einen Teil davon verwendete er zur Leistung einer Anzahlung für die von ihm geplante Pilotenausbildung an der Flugschule FFTC in Florida. Die übrigen Gelder verwendete er für seine mit der Koordinierung der Anschlagsplanung zusammenhängenden Reisen und seinen Lebensunterhalt. Auf das Konto Essabars wurden in der zweiten Jahreshälfte 2000 aus den Guthaben Al Shehhis auf seinem Hamburger Bankkonto insgesamt mindestens 5.200,DM überwiesen. 324 Während Binalshibh als Koordinator zwischen den Attentätern in den USA, den anderen Vereinigungsmitgliedern sowie der Al Qaida-Führung in Afghanistan umfassend über die Anschlagsplanungen und vorbereitungen informiert war und auch Essabar, der zeitweise als Ersatzpilot für Binalshibh vorgesehen war, weitgehend über die Anschlagsplanungen Bescheid wusste, war der Angeklagte, wie schon erwähnt, nicht vollständig in die Anschlagsplanungen einbezogen und darüber auch nicht vollständig informiert worden. Ihm war jedoch klar, dass Atta, Al Shehhi und Jarrah sich in den USA aufhielten und dort zur Vorbereitung von Attentaten, die unter Einsatz von Flugzeugen begangen werden sollten, eine Pilotenausbildung absolvierten. Ihm war nach Rückkehr Al Shehhis aus Afghanistan gesagt und deutlich geworden, dass er und die anderen Vereinigungsmitglieder in Hamburg die auf Al Shehhis Konto bei der Dresdner Bank Hamburg angesparten und noch eingehenden Gelder verbrauchen könnten. Ihm war bewusst, dass Al Shehhi die Gelder nicht mehr brauchte, weil er sich in den USA auf die Begehung von gegen Juden und Amerikaner gerichtete Selbstmordattentate vorbereitete. 325 *'9. Geschehen unmittelbar vor den Anschlägen*' 326 a) Warnung der Vereinigungsmitglieder in Hamburg 327 Atta unterhielt zwar nach seiner ersten Abreise in die USA mit Ausnahme seiner Treen und Telefonate mit Binalshibh keine direkten Kontakte mehr zu den in Hamburg verbliebenen Vereinigungsmitgliedern Bahaji, Essabar, Mzoudi und dem Angeklagten. Als ihm im Juli 2001 klar war, dass er zur weiteren Vorbereitung der Anschläge nur noch wenige Wochen benötigen würde und er Binalshibh mitteilte, noch mindestens sechs Wochen zu brauchen, bis er das Anschlagsdatum festlegen könne, wollte er auch die Vereinigungsmitglieder in Hamburg, darunter den Angeklagten, sowie zumindest einen weiteren guten Bekannten, den Zeugen T.., warnen, dass die Anschläge bevorstanden. Noch während seines schon dargestellten Aufenthaltes in Spanien, bei dem er sich mit Binalshibh getroen hatte, schickte er deshalb eine telefonische Kurznachricht (SMS) an Bahaji auf dessen Mobiltelefon, in welcher er eine verschleierte Warnung 76

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