332 In Ausführung seiner Fluchtpläne sandte Bahaji bereits am 17. Juli 2001 seiner damals in Marokko lebenden Mutter eine E-Mail, in der er ihr mitteilte, dass er wenn es klappt demnächst, vielleicht schon im nächsten Monat ab dem 20. August, ein Auslandspraktikum machen werde. Am 24. Juli 2001 meldete er sich ungewöhnlich früh für das Wintersemester 2001/2002 an der Technischen Universität Hamburg-Harburg zurück. Am 27. Juli 2001 wurden ihm daraufhin die Studienunterlagen ausgehändigt. Die Rückmeldung Bahajis erfolgte in diesem Jahr erheblich früher als in vorangegangenen Jahren, weil Bahaji wusste, dass er die Bundesrepublik Deutschland bald verlassen würde. Für den Fall, dass es nicht zur Ausführung der geplanten Anschläge kommen würde oder er aus anderen Gründen alsbald in die Bundesrepublik Deutschland würde zurückkehren können, wollte er den förmlichen Rahmen seiner studentischen Existenz in Hamburg aufrechterhalten. Deshalb meldete er sich nicht nur für das folgende Wintersemester zurück, sondern absolvierte im Laufe des August 2001 noch mehrere Prüfungen. Auÿer einer weiteren Prüfung, die Bahaji am 17. September 2001 hätte absolvieren sollen, fehlte ihm für seinen Studienabschluss nur noch ein Praktikum. Sein angebliches Praktikum in Pakistan sprach er bei der Verwaltung der Technischen Universität Hamburg-Harburg aber gleichwohl nicht an, obwohl eine vorangehende Absprache zur Sicherstellung einer späteren Wertung des Praktikums angeraten gewesen wäre, weil er tatsächlich die Durchführung eines solchen Praktikums in Pakistan gar nicht beabsichtigte. 333 Am 2. August 2001 beantragte Bahaji in Hamburg einen vorläugen Reisepass und am 3. August 2001 ein Touristenvisum für eine Einreise in Pakistan. Dabei gab er wahrheitswidrig an, aus touristischen Zwecken und zum Besuch von Bekannten nach Pakistan reisen zu wollen. Am 20. August 2001 buchte er bei der Fluglinie TurkishAirlines einen Flug für den 3. September 2001 von Hamburg über Istanbul nach Karatschi. Zugleich buchte er für den 30. Oktober 2001 einen Rückug. Tatsächlich hatte er für den Fall, dass es zur Ausführung der geplanten Attentate käme, nicht vor, an diesem Tag nach Hamburg zurückzukehren. 334 Seine Ehefrau, die türkischstämmiger Herkunft ist, hatte sich nach der Eheschlieÿung mit Bahaji den Verhaltensregeln streng gläubiger Islamisten, wie sie von Bahaji vertreten wurden, unterworfen. Sie verlieÿ deshalb, sofern nicht unbedingt nötig, möglichst nicht die Ehewohnung. Sofern sie die Wohnung verlassen musste, ging sie völlig verschleiert, wobei sie sogar ihre Hände bedeckte. Kurz vor seiner Abreise aus der Bundesrepublik Deutschland erteilte Bahaji deshalb noch dem Stiefvater seiner Ehefrau, dem Zeugen Sch, am 30. August 2001 eine notarielle Generalvollmacht, damit dieser während seiner eigenen Abwesenheit alle erforderlichen Angelegenheiten für seine  Bahajis  Ehefrau und Kind erledigen könnte. 335 In dieser Zeit hatte Atta die endgültigen Anschlagsziele sowie das Anschlagsdatum und die weiteren Einzelheiten der bevorstehenden Anschläge festgelegt. Zwischen ihm, den Al Qaida-Führern in Afghanistan und Binalshibh war vere- 78

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