Opfer*'
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a) Durchführung der Attentate
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In den USA reisten die Attentäter kurz vor den Anschlägen vom 11. September
2001 zu den ihnen nach den Planungen Attas zugewiesenen Ausgangsughäfen,
von denen sie mit den zu entführenden Maschinen starteten. Im Gepäck hatten
einige von ihnen unter anderem Teppichmesser und Pfeersprays, die sie unbehelligt durch die an den verschiedenen Flughäfen durchgeführten Kontrollen
brachten und bei den anschlieÿenden Entführungen einsetzten.
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Die verschiedenen Gruppen waren im Besitz von Abschriften einer so genannten
Handlungsanweisung, mit der sie sich vor Beginn der Ausführung der Attentate
in allen Einzelheiten darauf vorbereitet hatten. In der Handlungsanweisung sind
zum Teil sehr praktische Anweisungen enthalten wie etwa die Anweisung zum
Überprüfen des Gepäcks, der Kleidung, des Messers, der Papiere, des Ausweises, des Passes und aller Unterlagen sowie zur Überprüfung der mitgeführten
Wae. Auÿerdem wird die Anweisung gegeben, nicht nervös und angespannt zu
erscheinen. Im Übrigen wird in dieser Handlungsanweisung die bevorstehende
Ermordung einer unbestimmten Vielzahl von den Attentätern im Einzelnen unbekannten Menschen religiös verbrämt. So werden in der insgesamt vierseitigen
Handlungsanweisung an mehreren Stellen Auszüge aus dem Koran zitiert und
Anordnungen zu Gebeten gegeben. Inhaltlich wird dabei in mehrfacher Wiederholung betont, dass die Attentäter sich auf dem Weg ins ewige Paradies benden würden. Das Töten von Menschen wird als von Gott geschenkte Gnade bezeichnet. Der Terror erscheint als im Dienste Gottes begangen. Unmittelbar vor
dem als Ereignis bezeichneten geplanten Aufprall der Flugzeuge in verschiedenen Gebäuden der USA sollen die Attentäter nochmals beten und den Tod und
den Eintritt in das Paradies mit dem Ruf Allah ist groÿ auf den Lippen erwarten. Die Handlungsanweisung wurde von einzelnen der an der Ausführung
der Anschläge vom 11. September 2001 beteiligten Attentäter aufgesetzt und für
die verschiedenen EntführerTeams vervielfältigt, wahrscheinlich von Atta und
Al Omari. Der Angeklagte war daran nicht beteiligt.
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Am Morgen des 11. September 2001 befanden sich alle 19 an der Ausführung der
Anschläge vom 11. September 2001 beteiligten Attentäter an ihren jeweiligen
Ausgangsughäfen. Sie gelangten alle in die für ihr jeweiliges Team vorgesehenen Flugzeuge. In den Flugzeugen nahmen sie auf den von ihnen gebuchten
und reservierten Sitzen Platz und verteilten sich je nach den Gegebenheiten der
verschiedenen Flugzeuge auf verschiedene Sitzreihen.
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Atta verlieÿ zusammen mit vier weiteren Attentätern gegen 07.59 Uhr des 11.
September 2001 in einem Flugzeug vom Typ Boeing 767 der Fluggesellschaft
American-Airlines den Flughafen von Boston mit dem Ziel Los Angeles in Kalifornien. In dem Flugzeug befanden sich einschlieÿlich der Attentäter insgesamt
81 Passagiere, darunter die Mutter des Nebenklägers Puopolo, und 11 Be-
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