gegeben habe, sei er nach etwa einer Woche aus diesem Hotel ausgezogen und in ein anderes nahe gelegenes Hotel und dann noch einmal in ein weiteres Hotel gezogen. Die Namen der Hotels erinnere er nicht mehr. Ab und zu habe er auch in Moscheen übernachtet. Seine schwangere Ehefrau sei bei seinen Eltern in Marokko gut aufgehoben gewesen. 386 In seiner Aussage vom 29. November 2001 vor der Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs hat der Angeklagte, wie die Verlesung des Protokolls dieser Aussage ergeben hat, wiederholt, dass es sich bei der Islam-AG der Technischen Universität Hamburg-Harburg nicht um eine  feste  Organisation gehandelt habe. Sie sei nicht durch Atta allein ins Leben gerufen worden, sondern nach einer Unterschriftensammlung, um Räumlichkeiten für muslimische Studenten zu erhalten. Er habe dort beispielsweise mit einem Kommilitonen eine Prüfung vorbereitet. 387 Zu Atta hat der Angeklagte bestätigt, dass dieser ein gläubiger Moslem gewesen sei. Er habe ihn aber nicht als radikal kennen gelernt. 388 Was das Konto Al Shehhis und Überweisungen von diesem Konto anbelange, hat der Angeklagte bei dieser Vernehmung bestätigt, dass die Kontoauszüge für Al Shehhis Konto in die Wilhelmstraÿe 30 geschickt worden seien, er selbst sie jedoch jedenfalls nie genau angeschaut habe. Wer im Besitz einer Scheckkarte für Al Shehhis Konto gewesen sei, wisse er nicht; er selbst habe sie niemals gehabt. Er selbst habe auch niemals Bargeld vom Konto Al Shehhis abgehoben. Als er die Überweisung von 5000,DM vom Konto Al Shehhis auf das Konto von Binalshibh vorgenommen habe, sei er davon ausgegangen, dass Al Shehhi in den Vereinigten Arabischen Emiraten gewesen sei. Zu der Überweisung sei es gekommen, weil Binalshibh ihn dazu aufgefordert gehabt habe. Binalshibh habe gesagt, dass er mit Al Shehhi (Marwan) gesprochen habe. Er  der Angeklagte  habe nicht weiter nachgefragt. Es sei bei ihnen so üblich, sich in Geldangelegenheiten zu vertrauen. 389 Zu Jarrah hat der Angeklagte weiterhin angegeben, ihn nicht gekannt zu haben. Er hat nunmehr aber eingeräumt, es könne sein, dass er ihn einmal getroen habe, nämlich auf der Hochzeitsfeier Bahajis. Zu einem Telefonat mit der Freundin Jarrahs hat er angegeben, sich daran jedenfalls nicht erinnern zu können. 390 Zu den auf der Hochzeitsfeier vorgetragenen Liedern und Gedichten hat der Angeklagte angegeben, dazu nichts mehr sagen zu können. 391 Zum letzten Kontakt mit Binalshibh, Essabar und Bahaji hat der Angeklagte erklärt, alle drei kurz vor den Anschlägen vom 11. September 2001 nochmals gesehen zu haben. Seine Freundschaft mit Bahaji hat der Angeklagte bestätigt. Bahaji habe ihm bei diesem letzten Treen berichtet, ein Praktikum entweder in Süddeutschland oder im Ausland machen zu wollen. Vom Stiefschwiegervater Bahajis habe er später erfahren, dass Bahaji nach Pakistan gegangen sei. Der 89

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