gegeben habe, sei er nach etwa einer Woche aus diesem Hotel ausgezogen und
in ein anderes nahe gelegenes Hotel und dann noch einmal in ein weiteres Hotel gezogen. Die Namen der Hotels erinnere er nicht mehr. Ab und zu habe er
auch in Moscheen übernachtet. Seine schwangere Ehefrau sei bei seinen Eltern
in Marokko gut aufgehoben gewesen.
386
In seiner Aussage vom 29. November 2001 vor der Ermittlungsrichterin des
Bundesgerichtshofs hat der Angeklagte, wie die Verlesung des Protokolls dieser
Aussage ergeben hat, wiederholt, dass es sich bei der Islam-AG der Technischen
Universität Hamburg-Harburg nicht um eine feste Organisation gehandelt
habe. Sie sei nicht durch Atta allein ins Leben gerufen worden, sondern nach
einer Unterschriftensammlung, um Räumlichkeiten für muslimische Studenten
zu erhalten. Er habe dort beispielsweise mit einem Kommilitonen eine Prüfung
vorbereitet.
387
Zu Atta hat der Angeklagte bestätigt, dass dieser ein gläubiger Moslem gewesen
sei. Er habe ihn aber nicht als radikal kennen gelernt.
388
Was das Konto Al Shehhis und Überweisungen von diesem Konto anbelange,
hat der Angeklagte bei dieser Vernehmung bestätigt, dass die Kontoauszüge für
Al Shehhis Konto in die Wilhelmstraÿe 30 geschickt worden seien, er selbst sie
jedoch jedenfalls nie genau angeschaut habe. Wer im Besitz einer Scheckkarte
für Al Shehhis Konto gewesen sei, wisse er nicht; er selbst habe sie niemals
gehabt. Er selbst habe auch niemals Bargeld vom Konto Al Shehhis abgehoben.
Als er die Überweisung von 5000,DM vom Konto Al Shehhis auf das Konto von
Binalshibh vorgenommen habe, sei er davon ausgegangen, dass Al Shehhi in
den Vereinigten Arabischen Emiraten gewesen sei. Zu der Überweisung sei es
gekommen, weil Binalshibh ihn dazu aufgefordert gehabt habe. Binalshibh habe
gesagt, dass er mit Al Shehhi (Marwan) gesprochen habe. Er der Angeklagte
habe nicht weiter nachgefragt. Es sei bei ihnen so üblich, sich in Geldangelegenheiten zu vertrauen.
389
Zu Jarrah hat der Angeklagte weiterhin angegeben, ihn nicht gekannt zu haben.
Er hat nunmehr aber eingeräumt, es könne sein, dass er ihn einmal getroen
habe, nämlich auf der Hochzeitsfeier Bahajis. Zu einem Telefonat mit der Freundin Jarrahs hat er angegeben, sich daran jedenfalls nicht erinnern zu können.
390
Zu den auf der Hochzeitsfeier vorgetragenen Liedern und Gedichten hat der
Angeklagte angegeben, dazu nichts mehr sagen zu können.
391
Zum letzten Kontakt mit Binalshibh, Essabar und Bahaji hat der Angeklagte
erklärt, alle drei kurz vor den Anschlägen vom 11. September 2001 nochmals
gesehen zu haben. Seine Freundschaft mit Bahaji hat der Angeklagte bestätigt.
Bahaji habe ihm bei diesem letzten Treen berichtet, ein Praktikum entweder
in Süddeutschland oder im Ausland machen zu wollen. Vom Stiefschwiegervater
Bahajis habe er später erfahren, dass Bahaji nach Pakistan gegangen sei. Der
89
Select target paragraph3
Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents