Angeklagte hat weiterhin bestritten, in einem Ausbildungslager in Afghanistan
gewesen zu sein. Er hat erneut angegeben, nur in Karatschi gewesen zu sein.
Zu der Pakistanreise habe er sich kurzfristig aus Interesse für dieses muslimische Land entschlossen. Vor seiner Reise nach Pakistan habe er seine schwangere
Frau nach Marokko gebracht und sei nochmals nach Hamburg zurückgekehrt.
Bis zu seiner endgültigen Abreise nach Pakistan habe er in Hamburg in dem
Studentenwohnheim in der Schüttstraÿe bei seinem Freund Abbas gemeint ist
der Zeuge Abbas T.. gewohnt.
392
Nach seiner richterlichen Vernehmung ist der Angeklagte am 30. November 2001
sowie am 1. Dezember 2001 erneut polizeilich als Beschuldigter vom Zeugen
K.. vernommen worden. Auch über diese Vernehmung hat der Zeuge Angaben
gemacht. Ein Thema der Vernehmung sei die Überweisung der 5000,DM gewesen. Der Angeklagte habe hierzu zunächst angegeben, von Binalshibh persönlich
bei einem Gespräch in einer Moschee mit dieser Überweisung beauftragt worden zu sein. Später habe er sich dahin korrigiert, dass es auch möglich sei, dass
Binalshibh ihn angerufen habe. Der Auftrag für die Überweisung sei von Binalshibh ein bis drei Tage vor der Überweisung selbst ausgesprochen worden.
393
Ein weiteres Thema seien Kontakte mit Atta und Al Shehhi gewesen. Der
Angeklagte habe erstmals eingeräumt, Atta noch gesehen zu haben, als er selbst
bereits in der Wilhelmstraÿe gewohnt habe. Nach seiner Rückkehr aus Marokko
habe er Atta jedoch nicht mehr gesehen. Zu Bahaji habe er fast täglich Kontakt
gehabt. Gleichwohl habe Bahaji ihm nichts über einen Aufenthalt Attas in den
USA erzählt.
394
Auf Vorhalt der Aussage des Zeugen L.., dass der Angeklagte einmal eine Bemerkung gemacht habe, dass sie auf den Gräbern von Juden tanzen würden,
habe der Angeklagte angegeben, dass eine solche Bemerkung nicht seiner Art
entspreche.
395
Uber das Aussageverhalten des Angeklagten in der ersten Hauptverhandlung, die Ende Oktober 2002 begann und bis Mitte Februar 2003 dauerte, hat der
Zeuge L.., der damals einer der Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft war,
berichtet. Der Angeklagte habe sich dabei in den ersten drei Verhandlungstagen
zur Sache eingelassen und später im Verlaufe des Verfahrens weitere Erklärungen abgegeben und Angaben gemacht. Dabei habe er seine Bekanntschaft mit
Atta, Al Shehhi, Binalshibh, Bahaji, Essabar und Mzoudi bestätigt und detailliert beschrieben, wann und wie er die einzelnen Personen kennen gelernt habe.
Zu Atta habe der Angeklagte dabei angegeben, ihn bereits im Winter 1995/96
durch Mzoudi kennen gelernt zu haben. Er habe Atta als ruhigen, ernsten und
sehr religiösen Menschen beschrieben, der auch seine Gesprächspartner zum
Beten ermuntert habe und von allen respektiert worden sei, ohne ihnen jedoch
Anweisungen zu erteilen. Dass er teilweise gemeinsam mit Atta beim selben
Arbeitgeber gearbeitet habe, wie teilweise auch mit anderen später an den An-
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