Angeklagte hat weiterhin bestritten, in einem Ausbildungslager in Afghanistan gewesen zu sein. Er hat erneut angegeben, nur in Karatschi gewesen zu sein. Zu der Pakistanreise habe er sich kurzfristig aus Interesse für dieses muslimische Land entschlossen. Vor seiner Reise nach Pakistan habe er seine schwangere Frau nach Marokko gebracht und sei nochmals nach Hamburg zurückgekehrt. Bis zu seiner endgültigen Abreise nach Pakistan habe er in Hamburg in dem Studentenwohnheim in der Schüttstraÿe bei seinem Freund Abbas gemeint ist der Zeuge Abbas T.. gewohnt. 392 Nach seiner richterlichen Vernehmung ist der Angeklagte am 30. November 2001 sowie am 1. Dezember 2001 erneut polizeilich als Beschuldigter vom Zeugen K.. vernommen worden. Auch über diese Vernehmung hat der Zeuge Angaben gemacht. Ein Thema der Vernehmung sei die Überweisung der 5000,DM gewesen. Der Angeklagte habe hierzu zunächst angegeben, von Binalshibh persönlich bei einem Gespräch in einer Moschee mit dieser Überweisung beauftragt worden zu sein. Später habe er sich dahin korrigiert, dass es auch möglich sei, dass Binalshibh ihn angerufen habe. Der Auftrag für die Überweisung sei von Binalshibh ein bis drei Tage vor der Überweisung selbst ausgesprochen worden. 393 Ein weiteres Thema seien Kontakte mit Atta und Al Shehhi gewesen. Der Angeklagte habe erstmals eingeräumt, Atta noch gesehen zu haben, als er selbst bereits in der Wilhelmstraÿe gewohnt habe. Nach seiner Rückkehr aus Marokko habe er Atta jedoch nicht mehr gesehen. Zu Bahaji habe er fast täglich Kontakt gehabt. Gleichwohl habe Bahaji ihm nichts über einen Aufenthalt Attas in den USA erzählt. 394 Auf Vorhalt der Aussage des Zeugen L.., dass der Angeklagte einmal eine Bemerkung gemacht habe, dass sie auf den Gräbern von Juden tanzen würden, habe der Angeklagte angegeben, dass eine solche Bemerkung nicht seiner Art entspreche. 395 Uber das Aussageverhalten des Angeklagten in der ersten Hauptverhandlung, die Ende Oktober 2002 begann und bis Mitte Februar 2003 dauerte, hat der Zeuge L.., der damals einer der Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft war, berichtet. Der Angeklagte habe sich dabei in den ersten drei Verhandlungstagen zur Sache eingelassen und später im Verlaufe des Verfahrens weitere Erklärungen abgegeben und Angaben gemacht. Dabei habe er seine Bekanntschaft mit Atta, Al Shehhi, Binalshibh, Bahaji, Essabar und Mzoudi bestätigt und detailliert beschrieben, wann und wie er die einzelnen Personen kennen gelernt habe. Zu Atta habe der Angeklagte dabei angegeben, ihn bereits im Winter 1995/96 durch Mzoudi kennen gelernt zu haben. Er habe Atta als ruhigen, ernsten und sehr religiösen Menschen beschrieben, der auch seine Gesprächspartner zum Beten ermuntert habe und von allen respektiert worden sei, ohne ihnen jedoch Anweisungen zu erteilen. Dass er teilweise gemeinsam mit Atta beim selben Arbeitgeber gearbeitet habe, wie teilweise auch mit anderen später an den An- 90

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