Überprüfung der Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in den Zentren des Bundes
4.6 Sicherheits- und Schutzmassnahmen
Die Kommission stellte fest, dass das Sicherheitspersonal in den
Asylzentren als Sicherheits- und Schutzmassnahmen53 vor allem
Durchsuchungen von Personen, Kontrollen von persönlichen Gegenständen, Pfeffergel und den “Besinnungsraum” einsetzten. Bei
der Anordnung von Sicherheits- und Schutzmassnahmen steht anders als bei Disziplinarmassnahmen nicht die Sanktionierung eines
Fehlverhaltens im Vordergrund, sondern der Selbstschutz, der
Schutz vor sich selber und Dritten sowie die Sicherheit im Zentrum.
a. Körperliche Durchsuchungen
Gemäss Feststellungen der Kommission führte das Sicherheitspersonal bei erwachsenen asylsuchenden Personen in den meisten
Zentren systematisch bei der Rückkehr in die Unterkunft eine körperliche Durchsuchung (mittels Abtasten) sowie eine Kontrolle mitgeführter Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, etc.) durch. In mindestens einem Zentrum54 wurden solche Durchsuchungen auch
systematisch an Kindern vorgenommen. Im Zentrum Juch hingegen wurden asylsuchende Personen nur bei Verdacht auf Mitbringen verbotener Substanzen oder gefährlicher Gegenstände einer
Durchsuchung unterzogen. In allen Zentren wurden Durchsuchungen, soweit die Kommission dies feststellen konnte, jeweils durch
gleichgeschlechtliches Sicherheitspersonal durchgeführt.
Die Durchsuchung der Asylsuchenden wurde jeweils damit begründet, dass Warenschmuggel, Handel und Konsum von verbotenen Drogen sowie Alkoholkonsum im Zentrum, die Verwendung
von gefährlichen Gegenständen und das Mitbringen von verderblichen Lebensmitteln (Hygiene) unterbunden werden sollten. Auch
die Sicherstellung von Deliktsgut (v.a. unbezahlte Waren wie z.B.
Kleider) wurde als Grund für die Durchsuchungen und Kontrollen
angegeben. Die gleichen Gründe führten die Verantwortlichen bei
Kindern auf, die manchmal von Erwachsenen instrumentalisiert
würden. Die Kommission äusserte sich kritisch in Bezug auf kör-
Zu den Schutz- und Sicherheitsmassnahmen zählen auch Sicherheitskonzepte, Weisungen zur Sicherheit, Massnahmen
bei der Infrastruktur (Einzäunung, Videoüberwachung, Feuermelder, Schliesssysteme, usw.), Zutrittskontrollen zum
Zentrum, Patrouillen in der Umgebung, etc.
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BAZ Embrach.
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Tätigkeitsbericht NKVF 2018
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