Übersicht der im Jahr 2018 von der Kommission abgegebenen Empfehlungen jede Patientin und jeden Patienten ab Eintritt ein persönlicher und anpassbarer Behandlungsplan vorliegen sollte, in dem die medikamentösen Behandlungen und therapeutischen Ziele aufgeführt sind und aktualisiert werden und welcher der betroffenen Person oder deren Vertrauensperson zur Zustimmung unterbreitet wird. Die betroffene Person oder die Vertrauensperson muss mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie dem Behandlungsplan zustimmt oder ihn ablehnt. (NKVF-Bericht, Cery 2018, S. 7) - Die Kommission weist darauf hin, dass Behandlungen ohne Zustimmung festgehalten und im Sinne von Artikel 434 Absatz 2 ZGB schriftlich verfügt werden müssen. Wenn im Behandlungsplan jedoch eine stetige medikamentöse Behandlung vorgesehen ist, so genügt gemäss der Kommission eine einzige Verfügung. (NKVF-Bericht, Cery 2018, S. 7) - Die Kommission empfiehlt der Leitung der Einrichtung, systematisch ab Eintritt einen persönlichen und anpassbaren Behandlungsplan zu erstellen, in dem die medikamentösen Behandlungen und therapeutischen Ziele festgehalten sind und aktualisiert werden und der der betroffenen Person oder ihrer Vertrauensperson zur Zustimmung unterbreitet wird. Die betroffene Person oder die Vertrauensperson muss mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie dem Behandlungsplan zustimmt oder ihn ablehnt. (NKVF-Bericht, HUG 2018, S. 6) - Die Kommission legt der Einrichtung nahe, ihre Verfahren für alle relevanten Dienste zu vereinheitlichen. Sie weist darauf hin, dass Behandlungen ohne Zustimmung festgehalten und im Sinne von Artikel 434 Absatz 2 ZGB schriftlich verfügt werden müssen. Wenn im Behandlungsplan jedoch eine stetige medikamentöse Behandlung vorgesehen ist, so genügt gemäss der Kommission eine einzige Verfügung. (NKVF-Bericht, HUG 2018, S. 7) d.  Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit - Die Kommission stellte mit Zufriedenheit fest, dass für die Anordnung von medizinischen Massnahmen ohne Zustimmung eine formelle Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung und ausführlicher Begründung vorlag. Bewegungseinschränkende Massnahmen werden hingegen nicht formell verfügt. 52 Tätigkeitsbericht NKVF 2018

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