oder noch nicht getestete Inhaftierte, soweit ausführbar, kompensatorische
Vergünstigungen für die Unterbringung in Einzelhaft erfahren und nicht mit
weiteren nicht notwendigen Einschränkungen20 konfrontiert sind. Zum Beispiel:
vermehrte
Gelegenheit
zur
Aufrechterhaltung
familiärer
und
sonstiger
persönlicher Bindungen via Telefon/Videokommunikation – sofern gerichtlich
bewilligt, Kontaktangebote mit anderen Insass*innen und (psychosozialem)
Personal der Justizanstalt unter Einhaltung des Abstandsgebots oder durch eine
Glasscheibe getrennt, Zurverfügungstellung eines Fernsehgerätes, von Büchern
und Möglichkeiten der Beschäftigung im Haftraum.
6. Das Recht auf eine Stunde Bewegung/Aufenthalt im Freien muss jedenfalls für
alle Insass*innen - unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eindämmung der
aktuellen Pandemie - respektiert werden21. Besonders beachtenswert ist, dass auch
Insass*innen mit medizinischen Vorerkrankungen von diesem Recht Gebrauch
machen können (ggf. mit Schutzmasken) und nicht aus Angst vor Ansteckung im
Haftraum verbleiben müssen.
7. Grundsätzlich wird dazu aufgerufen, umfassend Alternativen zur Haft im
Allgemeinen aber auch im Einzelfall zu prüfen. Denn manche der getroffen
Maßnahmen erscheinen in Anbetracht der Überbelegung22, vor allem in
gerichtlichen Gefangenenhäusern, und des verminderten Personalstandes
aufgrund der Gruppenteilung als nicht gut umsetzbar. Aus diesem Grund und vor
allem um die Infektion zahlreicher Inhaftierter, sowie des Gefängnispersonals (und
in Folge deren Angehörigen) zu verhindern, wird betont wie wichtig es ist, in den
ESG, Regel 53A 2.d Prisoners in solitary confinement shall not be subject to further restrictions
beyond those necessary for meeting the stated purpose of such confinement
21 Mandela Regeln, Regel 23.1.: Gefangenen, die nicht im Freien arbeiten, ist, wenn es die Witterung
zulässt, täglich mindestens eine Stunde geeignete Bewegung im Freien zu gewähren.
Und: Advice of the Subcommittee on Prevention of Torture to States Parties and National Preventive
Mechanisms relating to the Coronavirus Pandemic (25 März 2020), II, 9.9)
22 Rechnungshof, Bericht: Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs, 2020
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