Übersicht der im Jahr 2016 von der Kommission abgegebenen Empfehlungen
–– Die Kommission empfiehlt, die internen Richtlinien für
den Umgang mit Minderjährigen des Flughafengefängnisses
Zürich anzupassen und in der Praxis konsequent umzuset
zen.
g. Massnahmenvollzug
–– Die Kommission bezeichnet die Verzögerungen, die bei
der Erstellung der Pläne für den Massnahmenvollzug ent
standen sind, als inakzeptabel. Sie empfiehlt den Strafvoll
zugsbehörden von Curabilis, die Erarbeitung dieser Pläne in
Absprache mit der inhaftierten Person zu beschleunigen,
und die darin festgelegten Ziele konkreter zu formulieren,
damit sie allen Beteiligten, vor allem den Betroffenen, als
zweckmässiges Instrument zur Verfügung stehen.
–– Die Kommission weist darauf hin, dass eine erhebliche
Diskrepanz zwischen dem Betreuungskonzept und dessen
Umsetzung auf institutioneller Ebene besteht. Sie empfiehlt
den zuständigen Behörden von Curabilis, die Betreuung der
inhaftierten Personen im Massnahmenvollzug zu überden
ken und der Entwicklung der Beschäftigungsmöglichkeiten
höhere Priorität einzuräumen.
h. Hochsicherheitshaft
–– Die Kommission kritisierte die im Reglement von Bochuz
vorgesehene Fluchtgefahr als Rechtfertigungsgrund für die
Unterbringung in Einzelhaft. Die Kommission erinnert daran,
dass Artikel 78 lit. b StGB diesen Grund nicht ausdrücklich
vorsieht. Im Übrigen erinnert sie daran, dass die Massnahme
regelmässig, d. h. mindestens alle drei Monate, überprüft
werden sollte. Die Kommission empfiehlt den zuständigen
Behörden, im Reglement die notwendigen Anpassungen
vorzunehmen.
–– Die Kommission empfiehlt der einweisenden Behörde
sicherzustellen, dass die Einweisung in den SV A der Anstal
ten Hindelbank alle drei Monate überprüft und eine allfällige
Verlängerung hinreichend begründet wird.
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Tätigkeitsbericht NKVF 2016
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