Die Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen Protokollierung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen besteht aus Sicht der Kommission weiterer Optimierungsbedarf. In der Pra­ xis stellen diese neuen rechtlichen Instrumente die psychiatrischen Einrichtungen vor wichtige Herausforderungen, die es im gemein­ samen Austausch zu reflektieren gilt, um den Patientenrechten und der Praktikabilität gleichermassen Rechnung zu tragen. Die Kom­ mission wird sich diesen Fragen im Zuge ihrer nächsten Kontrollbe­ suche weiterhin annehmen und beabsichtigt, mit ihren Empfehlun­ gen einen Beitrag zu einer grundrechtskonformen Umsetzung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben zu leisten. Tätigkeitsbericht NKVF 2016 53

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