Übersicht der im Jahr 2016 von der Kommission abgegebenen Empfehlungen Zürich gemäss den gesetzlichen Grundlagen ordentlich zu verfügen. –– Sie empfiehlt den Leitungen der Strafanstalten EPO und La Tuilière sowie des Flughafengefängnisses Zürich, Personen, bei denen das Risiko einer Selbstgefährdung besteht, in eine Einrichtung zu verlegen, in der sie angemessen psychiatrisch behandelt werden können. k. Medizinische Versorgung –– Die Kommission vertritt die Haltung, dass Therapiegesprä­ che in den Anstalten Hindelbank aus medizinisch-ethischen Gründen ohne Trennungsdispositiv durchzuführen sind. Sie begrüsst die teilweise Umsetzung ihrer Empfehlung, regt aber weitere Bemühungen in dieser Hinsicht an. –– Die Kommission erinnert die zuständigen Behörden des Kantons Waadt daran, dass unter dem Gesichtspunkt der Grundrechte eine Behandlung ohne Zustimmung nur vorge­ nommen werden darf, um eine schwere gesundheitliche Be­ einträchtigung der Person oder eine schwere Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit Dritter zu verhindern, und zwar nur dann, wenn keine geeignete, weniger einschnei­ dende Massnahme zur Verfügung steht. Ausserdem muss jede ohne Zustimmung vorgenommene medizinische Be­ handlung sorgfältig dokumentiert und in ein Register ein­ getragen werden sowie Gegenstand einer Verfügung bilden, die im Fall eines psychiatrischen Notfalls nachträglich erlas­ sen werden muss. Wird in einer Strafanstalt eine medizini­ sche Zwangsbehandlung vorgenommen, so muss nach Auf­ fassung der Kommission unverzüglich nach der Behandlung eine Spitaleinweisung zum Zweck der medizinischen Über­ wachung erfolgen. l. Informationen an die inhaftierten Personen –– Die Kommission empfiehlt der Leitung der Anstalten Hin­ delbank, den inhaftierten Personen eine schriftliche Informa­ tion über die entsprechenden Rechte und Pflichten in der HSI abzugeben. 60 Tätigkeitsbericht NKVF 2016

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