Die Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen
einer Klinik untergebracht werden, die in der Nähe des Wohnortes
von nahestehenden Personen liegt.27 Für besonders verletzliche Pa
tienten und Patientinnen sind spezielle Vorkehrungen zu treffen
(z.B. Trennung von jugendlichen und erwachsenen Patienten).28
b. Materielle Lebensbedingungen
Den Patienten und Patientinnen sollen materielle Lebensbedin
gungen angeboten werden, welche der Behandlung und dem Wohl
ergehen förderlich sind, d.h. die Einrichtung soll durch angemessene
Gestaltung und Dekoration eine möglichst positive therapeutische
Umgebung schaffen.29 Dazu ist vordergründig für genügend Lebens
raum für jede/n Patienten/in, eine angemessene Beleuchtung, Behei
zung, Belüftung und für eine adäquate, allgemeine Ausstattung der
Einrichtung zu sorgen sowie den hygienischen Erfordernissen eines
Krankenhauses Rechnung zu tragen.30 Die Zimmer sollen über eine
korrekte Ausstattung verfügen31 und die Patienten und Patientinnen
sollen die Möglichkeit haben, die Zimmer mit bestimmten persönli
chen Gegenständen (z.B. Bücher und Fotos) zu gestalten.32 Zur Wah
rung ihrer Privatsphäre müssen sich Patienten und Patientinnen jeder
zeit in ihre Zimmer zurückziehen können und Zugang dazu haben.33
Bei den sanitären Einrichtungen ist im Besonderen darauf zu achten,
dass ein gewisses Mass an Privatsphäre möglich ist34 und die Bedürf
nisse von älteren und/oder behinderten Patienten und Patientinnen
sowie von bettlägerigen Personen hinsichtlich ihrer persönlichen Hy
giene angemessen berücksichtigt werden.35 Schliesslich gilt es, eine
individualisierte Bekleidung zu ermöglichen, so dass Patienten nicht
ständig die klinikinterne Kleidung bzw. ein Nachthemd oder einen
Schlafanzug tragen müssen. Das Essen soll eine angemessene Quali
tät aufweisen und in ausreichendem Masse vorhanden sein.36
Es entspricht der gängigen Praxis in der modernen Psychiatrie,
auf geschlechtergetrennte Abteilungen zu verzichten, um u.a. dem
MI Principles, Nr. 7 Ziff. 2.
CPT/Inf (98) 12, Ziff. 30.
29
CPT/Inf (98) 12, Ziff. 32.
30
CPT/Inf (98) 12, Ziff. 34.
31
CPT/Inf (98) 12, Ziff. 34.
32
CPT/Inf (98) 12, Ziff. 34.
33
CPT/Inf (98) 12, Ziff. 35.
34
CPT/Inf (98) 12, Ziff. 34.
35
CPT/Inf (98) 12, Ziff. 34.
36
CPT/Inf (98) 12, Ziff. 35.
27
28
32
Tätigkeitsbericht NKVF 2016
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