Die Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen bereiche verfügten. Die in der Regel zwar angemessen möbliert und ausgestatteten Mehrbettzimmer wiesen einen eher sterilen und unpersönlichen Charakter auf. Vereinzelt monierte die Kom­ mission die aus ihrer Sicht ungenügenden Orientierungshilfen (z.B. Piktogramme), insbesondere für kognitiv beeinträchtige Personen sowie die fehlenden Möglichkeiten zur individualisierten Gestal­ tung der Zimmer und das Mitbringen von persönlichen Gegen­ ständen. Diese Feststellungen sind jedoch angesichts der jeweils eher kurz bemessenen Aufenthaltsdauer von im Durchschnitt drei Wochen zu relativieren. Auch in Bezug auf die Verpflegung und die hygienischen und sanitären Verhältnisse stellte die Kommission in den von ihr überprüften Einrichtungen keine nennenswerten Mängel fest. Als mangelhaft zu bezeichnen sind die regelmässig angetroffe­ nen, bedingt zugänglichen Spazierhöfe oder Gärten für Personen mit Bewegungseinschränkungen. Dies führt mitunter dazu, dass Patienten diese nur mit Hilfe des Personals nutzen können und diese Möglichkeit bei Personalengpässen nur bedingt in Anspruch nehmen können. Wie bereits oben dargelegt, werden die Abteilungen nach den Grundsätzen der modernen Psychiatrie in der Regel nicht nach Ge­ schlechtern getrennt. Wenngleich die Kommission die Gründe aus therapeutischer Sicht nachvollziehen kann, stellten sich in den überprüften Einrichtungen zum Teil Fragen nach der Angemessen­ heit einer gemeinsamen Unterbringung z.B. von jungen Frauen und älteren, verwahrlosten Männern. b. Psychiatrische Behandlung Im Allgemeinen stellte die Kommission mit Zufriedenheit fest, dass den psychiatrischen Bedürfnissen der Patienten durch indivi­ dualisierte medikamentöse und therapeutische Behandlungen an­ gemessen Rechnung getragen wird. Obschon der Schwerpunkt regelmässig auf den medikamentösen Behandlungen lag, wurden diese durch weitere therapeutisch sinnvolle Angebote, meist in der Form von Einzel- oder Gruppentherapie oder weiteren Aktivitäten wie Kunst- oder Musiktherapie, ergänzt. 46 Tätigkeitsbericht NKVF 2016

Select target paragraph3

Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents