Vorwort des Präsidenten Umso erstaunlicher ist, wie der Bundesrat ebenfalls festhält, dass das Thema während Jahrzehnten in einer breiteren Öffent­ lichkeit kaum Beachtung fand, und die Opfer mit ihrem Leid und ihren Anliegen weitgehend sich selbst überlassen blieben. Was hat die Aufarbeitung des Schicksals dieser Opfer von staatlicher Repression mit der Nationalen Kommission zur Verhü­ tung der Folter zu tun? Und welche Lehren hätten wir daraus zu ziehen? Um mit der zweiten Frage zu beginnen: Die Geschichte hat immer wieder gezeigt, dass Verhaltensweisen, die von späte­ ren Generationen als inhuman, schändlich und nicht nachvollzieh­ bar gebrandmarkt worden sind, von den in dieser Zeit Verant­ wortlichen und einer grossen Mehrheit der Gesellschaft als akzeptabel oder normal empfunden wurde. Die weitere Frage, die wir uns daher stellen sollten: Welche unserer heutigen Verhaltens­ weisen werden künftige Generationen als ebenso brutal und un­ verständlich einstufen? Welches sind unsere blinden Flecken im Umgang mit Betroffenen von administrativen oder strafrechtli­ chen Massnahmen? Und damit möchte ich zur ersten Frage kom­ men, zur Rolle der NKVF: Eine solche Kommission kann nicht ga­ rantieren, dass heutiges Verhalten vor der Geschichte standhalten wird. Die NKVF hat den Auftrag, Menschen, denen die Freiheit entzogen ist, vor Misshandlung zu schützen und deren Behand­ lung zu verbessern. Dabei muss sie, um Fehlentwicklungen erken­ nen zu können, dort besonders genau hinschauen, wo Menschen besonders stark leiden, und eine entsprechende Sensibilität auf­ bringen. Weil keine Gesellschaft, auch die unsere nicht, vor unnö­ tiger Grausamkeit gefeit ist, sind als Bezugsrahmen unserer Arbeit nicht nur nationale Normen und Standards zu Grunde zu legen, sondern auf die universell gültigen Menschenrechte und die Emp­ fehlungen der Menschenrechtsorgane abzustellen. Nur so kön­ nen wir das Risiko minimieren, späteren Generationen Wieder­ gutmachungsaufgaben aufzubürden. Die NKVF hat sich in den letzten Jahren schwerpunktmässig mit den besonders Schwachen in Institutionen mit freiheitsbe­ schränkenden oder -entziehenden Massnahmen befasst, darunter etwa mit Jugendlichen oder psychisch Kranken, sei es in Instituti­ onen des Freiheitsentzuges oder in Kliniken. Diese Arbeit ist nicht einfach, da mitunter etablierte bzw. breit akzeptierte Standards 2 Tätigkeitsbericht NKVF 2016

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