Die ersten 48 Stunden durchgeführt. Auch drei DolmetscherInnen aus Wien und Tirol wurden befragt, sowie zusätzliche Informationen von Ministerien schriftlich oder telefonisch eingeholt. Schließlich wurde Anfang 2018 auch die Genehmigung für die teilnehmende Beobachtung in drei Wiener Bezirken erteilt: aufgrund der zu diesem Zeitpunkt eingeschränkten Ressourcen war eine teilnehmende Beobachtung bei insgesamt neun Vernehmungen möglich, wobei unter diesen eine Haftsache war. Sowohl Fokusgruppendiskussionen als auch Interviews wurden transkribiert und kodiert sowie mithilfe eines Programms für automationsunterstützte qualitative Datenanalyse (Atlas.ti) analysiert. Vor allem um die Empfehlungen des vorliegenden Berichts zu diskutieren sowie generell Rückmeldungen zum Bericht zu erhalten, wurde zur Qualitätssicherung auch ein Fachbeirat, bestehend aus VertreterInnen von BMVRDJ, BM.I, der Wiener Rechtsanwaltskammer, der universitären wie auch der außeruniversitären Forschung sowie der Zivilgesellschaft ins Leben gerufen. Struktur des Berichts Der Bericht gliedert sich in drei Hauptteile: Nach der Einführung folgt das größte Kapitel, das die rechtliche und praktische Umsetzung des Rechts auf Dolmetsch und Übersetzung, des Rechts auf Belehrung und Unterrichtung, das Recht auf Rechtsbeistand sowie die Unschuldsvermutung und das Recht, die Aussage zu verweigern, analysiert (Teil B). Schließlich werden nach einer Conclusio die wesentlichen Empfehlungen am Ende des Berichts zusammengefasst (Teil C). In Hinblick darauf, dass der Bericht auch in eine komparative Darstellung aller neun Projektländer einfließt, befindet sich im Annex ein Glossar, das den Ablauf und die AkteurInnen im österreichischen Strafverfahren näher beschreibt und so als Hintergrundwissen oder ergänzende Lektüre zum Gesamtbericht herangezogen werden kann. 14

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