Die ersten 48 Stunden
„Ich persönlich mache das schon beim Anruf. Ich sag dem beinhart am Telefon,
was ich von ihm will, ob er das schon einmal gemacht hat, ich frag den einfach. Es
ist zwar nicht höflich, aber das hilft nicht. Ich sage das und das will ich, traut er es
sich zu, kann er das. Manchmal sagt er gleich „Nein, hat er noch nie“. […] Oder
wenn du schriftliche Unterlagen oder irgendwelche Dokumente hast [...], „Trauen
Sie sich das zu“ und bei der Antwort merkst du eh schon wohin die Reise geht.
Dann bei der Vernehmung selber frag ich den Betreffenden, ob er den versteht, ob
das hinhaut und das schreib ich nieder. Mehr kann ich auch nicht tun.“
– Polizist im Rahmen der Fokusgruppendiskussion 1
Die Überprüfung der Qualität von DolmetscherInnen stellt die Polizei jedoch durchaus vor Herausforderungen. Ein Polizist antwortete auf die Frage, wie diese gewährleistet werde: „Das können wir nicht sagen, weil wir sie nicht verstehen, der
kann uns ja alles erzählen.“ Als Möglichkeiten, die Qualität des Dolmetschers/der
Dolmetscherin sonst einschätzen zu können wurde die Reaktion der Beschuldigten
genannt oder eine etwaige Signalisierung, dass dieser den/die DolmetscherIn nicht
verstehe. Ebenfalls vorgekommen sei es, dass der/die DolmetscherIn nicht ausreichend Deutsch sprach, um rückzuübersetzen. Ein Polizist berichtete von Zweifeln
hinsichtlich der Qualität der Übersetzung im Rahmen einer Telefonüberwachung –
die Nachfrage beim Dolmetscher ergab, dass dieser keine wortwörtliche Übersetzung anfertigte, sondern er interpretierte eigenständig die getätigten Aussagen und
was möglicherweise gemeint sein könnte. Von beeideten DolmetscherInnen wurde
diesbezüglich die Kulturkompetenz in Verbindung mit einem professionellen Rollenverständnis betont, d. h. dass über die notwendige Kompetenz verfügt wird, zu
wissen, in welchen Fällen darauf hingewiesen werden kann, dass eine wortwörtliche
Aussage möglicherweise in einer gewissen Weise zu deuten ist.
Ein weiterer Aspekt der Kompetenzüberprüfung umfasse laut Polizei auch die unparteiische Einstellung bzw. die Rolle des/der DolmetscherIn während der Vernehmung: so würden manche DolmetscherInnen Aversionen „gegen einen gewissen
Menschentyp“ aufbauen, worauf eine Basis für ein gemeinsames Gespräch fehle,
was in den schlimmsten Fällen zu einem gegenseitigen Beflegeln, verbunden mit
Vorwürfen führe – die PolizistInnen verwiesen diesbezüglich auf die Problematik,
zwar nachfragen zu können, was gesagt wurde, aber dennoch in der Situation zu
sein, eine mögliche Auseinandersetzung nicht nachvollziehen zu können.71 Es komme auch vor, dass DolmetscherInnen aus ihrer Rolle fallen und entweder zu sehr mit
dem/der Beschuldigten oder der Polizei sympathisieren oder beginnen, selbst Fragen zu formulieren. PolizistInnen berichteten deswegen auch darüber, dass in diesen Fällen ein rasches Eingreifen gleich zu Beginn erforderlich ist, um auf ein Ausder-Rolle-Fallen zu reagieren. Obwohl Beschuldigte zwar angeben können, dass sie
eine/n DolmetscherIn nicht verstehen, ist es zumeist nicht möglich festzustellen, ob
akkurat gedolmetscht wird, da dazu auch die entsprechenden Deutsch-Kenntnisse
notwendig wären.
71 Ebd.
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