Die ersten 48 Stunden tise des Weiteren komplexe Attribute (sowie Vokabular),112 Fachvokabular (inkl. Nomen-Verb-Verbindungen) wie z. B. „Tatverdacht“, „Anhaltung“ sowie „Haftgründe beseitigen“ anstatt z. B. „beweisen/belegen, dass Sie unschuldigerweise festgenommen wurden“, „eine Verbindung herstellen“ anstatt „anrufen“ etc. Schließlich sind einige Sätze besonders komplex.113 Diese fachsprachlichen Strukturen sind aus den angeführten Gründen teilweise nicht nur sehr komplex, sondern laut Expertinnen-Einschätzung „für mit dem Stil von Fachsprache(n) Unvertraute, sprich für Personen mit geringem Bildungsniveau, kaum zu dekodieren (...), da das ,Entpacken‘ dieser Strukturen und – damit einhergehend das inhaltliche Verstehen – erhöhte sprachlich-kognitive Abstraktionsfähigkeit und vorangegangene, erlernte Sensibilisierung erfordert.“114 Somit wird die Einschätzung der PolizistInnen und StrafverteidigerInnen, dass viele Beschuldigte den Text nur schwer verstehen, aus ExpertInnen-Sicht bestätigt, da dieser Einschätzung folgend davon ausgegangen werden kann, dass Personen mit niedrige(re)m Bildungsniveau oder ohne fundierte Deutschkenntnisse den vorliegenden Text ohne erklärenden und erläuternden Beistand inhaltlich nicht sinngemäß erfassen können. Die Volksanwaltschaft sieht die Hauptherausforderung bei der Rechtsbelehrung im Strafverfahren ebenfalls in der Verständlichkeit. Änderungen wurden angeregt – eine „Leichter lesen“-Variante existiert jedoch bisher nicht.115 In EU-weiten Projekten wurde bereits daran gearbeitet, Empfehlungen für „Leichter lesen“-Rechtsbelehrungen zu erstellen.116 Dies wäre unter Beiziehung relevanter ExpertInnen wohl auch ohne größeren Ressourcenaufwand für Österreich möglich. 2.2.4. Berücksichtigung etwaiger besonderer Bedürfnisse schutzbedürftiger Verdächtiger oder schutzbedürftiger beschuldigter Personen Wie erwähnt sieht Art 3 Abs 2 der RL Rechtsbelehrung vor, dass die Rechtsbelehrung mündlich oder schriftlich in einfacher und verständlicher Sprache und unter Berücksichtigung etwaiger besonderer Bedürfnisse schutzbedürftiger Verdächtiger 112 Komplexe Attribute sind etwa „ein mit Ihnen in Hausgemeinschaft lebender Angehöriger“ anstatt „ein Familienmitglied, mit dem Sie zusammen leben.“ 113 Ein Beispiel für einen besonders komplexen Satz wäre: „In bestimmten Fällen allerdings nimmt ein Beamter die telefonische Verständigung vor, der damit wenige Stunden zuwarten kann, wenn dies notwendig ist, um die im Zusammenhang mit Ihrer Festnahme unmittelbar erforderlichen Ermittlungen (z. B. Festnahme von Mitbeschuldigten) abschließen zu können.“ anstatt z. B. „Wenn es notwendig ist, übernimmt ein Beamter das Telefonat für Sie. Der Beamte kann das Telefonat auch erst später durchführen, wenn vorher noch wichtige Dinge abgeschlossen werden müssen (z. B. Festnahme von Mitbeschuldigten).“ 114 Ebd. 115 Interview mit Mag. Cerny, Sektion C der Volksanwaltschaft, im Rahmen eines früheren Projekts. 116 Im Rahmen einer Reihe von diesbezüglich relevanten EU-Projekten wurden bereits Empfehlungen für die Erstellung möglichst leicht verständlicher Belehrungstexte erarbeitet, siehe u. a. Hungarian Helsinki Committee, Accessible Letters of Rights in Europe, 2017. Verfügbar: http://www.helsinki.hu/wp-content/uploads/Comparative-Report_FINAL_ENG.pdf Siehe auch Projekt des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, Handbuch „Menschenwürde auf der Anklagebank“, 2018, S 90. 56

Select target paragraph3

Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents