Die ersten 48 Stunden
ANNEX
Glossar – Das österreichische Strafverfahren im
Überblick
Beginn und Ablauf des Strafverfahrens
Das Strafverfahren beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen, sobald die Kriminalpolizei oder die StA gegen eine bekannte oder unbekannte Person zur Aufklärung
des Verdachts einer Straftat ermitteln, d. h. zumindest ein Anfangsverdacht vorliegt.
Das Ermittlungsverfahren kann die Ladung, die Festnahme und Anhaltung sowie die
Vernehmung umfassen und endet mit der Einstellung, der diversionellen Erledigung
oder der Anklage. Das im Fall der Anklage folgende Hauptverfahren umfasst die
Zeitspanne zwischen der Anklage über die Hauptverhandlung bis hin zum Urteil. Die
Richtlinien umfassen aber auch etwaige Rechtsmittelverfahren bis zu dem rechtskräftigen Urteil. Auf den sich ggf. anschließenden Strafvollzug finden die Richtlinien
jedoch keine Anwendung.
Ab dem Zeitpunkt eines Anfangsverdachts gibt es unterschiedliche Möglichkeiten
des Ablaufs für ein Strafverfahren:
Wird die Person festgenommen, erstreckt sich der Polizeigewahrsam auf den Zeitraum zwischen der Festnahme und der Einlieferung in die Justizanstalt. Das Projekt fokussiert insbesondere auf den Teilabschnitt ab der Festnahme als Beginn der
Freiheitsentziehung über die Anhaltung als Aufrechterhaltung dieses Zustands bis
zur Einlieferung in die Justizanstalt, insbesondere umfasst ist auch die polizeiliche
Vernehmung.
Es ist jedoch genauso gut möglich, dass es nach dem Anfangsverdacht „nur“ zu
einer Ladung zur polizeilichen Vernehmung kommt und die Person nicht angehalten wird. In diesem Fall befindet sich der/die Beschuldigte nur für die Dauer der
Vernehmung bei der Polizei. Wenn auch nicht im Fokus, so wird ebenfalls punktuell
auf diese Szenarien eingegangen, wenn der/die Beschuldigte nicht angehalten und
z. B. zur Vernehmung geladen wird.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 510.536 Anzeigen erstattet, dabei handelt es sich
zu 60,9 Prozent um inländische und zu 39,1 Prozent um fremde Tatverdächtige.273 In
absoluten Zahlen macht dies 164.818 inländische Beschuldigte und 105.812 fremde
Beschuldigte. Dabei ist die Anzahl der inländischen Tatverdächtigen an der Gesamtkriminalität gegenüber dem Vorjahr 2016 um 0,1 Prozent gestiegen, jene der frem-
273 Bundesministerium für Inneres (2017): Sicherheit 2017, Kriminalitätsentwicklung in Österreich, https://bundeskriminalamt.at/501/files/
PKS_17_Broschuere_Web.pdf , S 8 ff, S 20 ff.
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