Die ersten 48 Stunden
Eine Dienstanweisung legt fest, dass die Information über die gesetzlichen Verständigungsrechte „sogleich oder unmittelbar nach der Festnahme“, jedoch „spätestens
nach der Überstellung in die Räumlichkeiten der Dienststelle zu erfolgen hat.95 In
der Praxis wird der/die Festgenommene auf der Dienststelle zunächst im Zusammenhang mit dem Ausfüllen des Anhalteprotokolls gefragt, ob er/sie eine Vertrauensperson, eine/n VerteidigerIn und im Falle von ausländischen StaatsbürgerInnen,
eine konsularische Vertretungsbehörde verständigen möchte. Die Belehrung erfolgt
sodann durch das Informationsblatt für Festgenommene, sowie das Informationsblatt des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes.96 Das Informationsblatt für Festgenommene ist neben Deutsch in 47 weiteren Sprachen verfügbar;97 das des Bereitschaftsdienstes in insg. 23 Sprachen.98 Liegt das Informationsblatt in keiner Sprache
vor, die der Festgenommene versteht, so hat die Belehrung mündlich zu erfolgen
– die mündliche Übersetzung kann durch eine/n PolizistIn, eine unbeteiligte Person oder einen Dolmetsch im Rahmen der Vernehmung erfolgen.99 Erwähnenswert
ist, dass diese Informationsblätter zumindest in Wien im Arrestbereich ausgegeben
werden, d. h. durch PolizistInnen, die nicht unbedingt Erfahrung mit Beschuldigtenbefragungen haben und so auf Fragen, z. B. hinsichtlich der Kostentragung, möglicherweise nur unzureichend Auskunft geben können.
Jede/r Beschuldigte/r, ob festgenommen oder nicht, ist vor der Vernehmung zu
belehren. Das seit Anfang 2018 bestehende neue Protokolliersystem der Polizei
(„PAD-NG“) erfordert auch, dass die Belehrung durchzuführen ist, bevor Angaben
zum Sachverhalt eingetragen werden können.
Sowohl von einer Strafverteidigerin als auch von Beschuldigten wurde berichtet,
dass es immer wieder auch informelle Vorgespräche gibt, ohne dass belehrt wurde
oder der Inhalt dieser Gespräche dokumentiert würde. Ein ehemals Beschuldigter
berichtete etwa über unangenehme Gespräche während des Transports von Wien
nach Graz, im Zuge dessen er bereits gefragt worden sei, was sich zugetragen
habe und aufgefordert worden sei, zuzugeben, was passiert sei; außerdem sei ihm
indirekt gedroht worden.100
2.2.2. Inhalt der Rechtsbelehrung
Art 3 Abs 1 der RL Rechtsbelehrung sieht vor, dass Beschuldigte und Verdächtige
95 Dienstanweisung „Anhaltewesen; Erstmaßnahmen, Verständigungen und Dokumentation“ aus 2014.
96 Die Dienstanweisung „Anhaltewesen; Erstmaßnahmen, Verständigungen und Dokumentation“ aus 2014 hält dazu fest: „Jedem Festgenommenen ist unverzüglich nach Überstellung zu jener Dienststelle, bei der er (zunächst) angehalten werden soll, jedenfalls noch
vor der ersten Vernehmung, das jeweilige Informationsblatt für Festgenommene (StPO, VStG, FPG oder BFA-VG) auszuhändigen.
Beschuldigte haben zusätzlich das „Informationsblatt über den rechtsanwaltlichen Journaldienst“ zu erhalten.“
97 Das Informationsblatt liegt in folgenden 47 Sprachen vor: Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bengalisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Hindi, Igbo, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch-Sorani, Kurdisch-Kurmanci, Litauisch, Mazedonisch, Mongolisch, Nepali, Niederländisch, Norwegisch, Panjabi, Paschto/Paschtunisch, Persisch-Dari, Persisch-Farsi, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch,
Tamilisch, Tschechisch, Tschetschenisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch und Yoruba.
98 Siehe „Verteidigernotruf“ für eine Übersicht über die Informationsblätter. Diese liegen neben Deutsch in den folgenden Sprachen vor:
Albanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Mazedonisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.
Verfügbar: https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/verteidigernotruf/
99 Siehe Dienstanweisung „Anhaltewesen“.
100 Interview mit ehemals Beschuldigten.
48
Select target paragraph3
Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents