Die ersten 48 Stunden
keiten beim Lesen haben, als Hilfsmittel verstanden werden, jedoch nicht
die eigentliche Belehrung ersetzen.
Konkrete Umsetzungsschritte
• Schriftliche Informationsblätter sollten das Recht auf Akteneinsicht enthalten. Ebenfalls sollte eine klarere und unmissverständlichere Formulierung
hinsichtlich des Zugangs zu einem kostenlosen Rechtsbeistand während
des Ermittlungsverfahrens gefunden werden.
• PolizistInnen sollten in Aus- und Fortbildung, sowie im täglichen Betrieb
stärker dahingehend sensibilisiert werden, dass eine Rechtsbelehrung
vorgenommen wird, die nicht nur formell korrekt ist, sondern v. a. auch
verstanden wird, sodass Beschuldigtenrechte effektiv wahrgenommen
werden können. Dies sollte v. a. als eine Stärkung des rechtsstaatlichen
Verfahrens verstanden werden.
• Die Verwendung des Elektronischen Akts und die umfassende Ermöglichung der elektronischen Akteneinsicht würden die Ressourcen aller
Beteiligter schonen (geringerer Personalaufwand z. B. für Polizei, StA,
StrafverteidigerInnen), sowie die Kosten für Beschuldigte im Falle von Aktenabschriften deutlich reduzieren.
• Derzeit gibt es keine Möglichkeit der Überprüfung, ob Rechtsbelehrungen
adäquat durchgeführt wurden. Audiovisuelle Aufnahmen der Vernehmungen könnten diesbezüglich im Sinne aller Beteiligten zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Eine entsprechende Rechtssicherheit im Verfahren
würde wiederum die Ergebnisse des polizeilichen Ermittlungsverfahrens
stärken.
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