Angeklagten unterschrieben worden. Nachdem sich das Studierendenparlament
der Technischen Universität Hamburg-Harburg 1998 mehrfach mit der Forderung
der islamischen Studenten nach einem Gebetsraum befasst hatte, kam es zum
Zwecke der organisatorischen Umsetzung dieses Vorhabens zur Gründung einer
islamischen Arbeitsgruppe, als deren Verantwortlicher Atta auftrat. Als Verantwortlicher für die Finanzen wurde gegenüber dem Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) der Technischen Universität Hamburg-Harburg Atif Mansoor benannt. Die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft war gewählt worden,
weil anders eine Raumzuweisung sowie die Zuweisung nanzieller Mittel durch
den AStA nicht möglich gewesen wäre. In der Folgezeit trat neben Atta als
Verantwortlicher dieser AG Bahaji auf, der die Beschaung islamischer Bücher
und Filme gegenüber dem AStA abrechnete und Raum, Videogerät und Projektor für einen islamischen Videoabend im Februar 2000 organisierte. Etwa ein
halbes Jahr vor den Anschlägen vom 11. September 2001 erhielt die Islam-AG
einen Computer mit Internetanschluss, der in dem Gebetsraum der AG auf dem
Gelände der Technischen Universität Hamburg-Harburg aufgestellt wurde.
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Genutzt wurde der Gebetsraum der Islam-AG an der Technischen Universität
Hamburg-Harburg sowohl von Mitgliedern des Kreises um Atta als auch von
anderen Studenten zum Ausüben ihrer Gebete innerhalb der Universitätszeiten
sowie auch gelegentlich zum Lernen. Im Besitz eines Schlüssels für den Gebetsraum waren auÿer einem Studenten namens Hicham Nabil jedoch nur Atta und
Bahaji, die ihre Schlüssel zu keiner Zeit wieder abgaben.
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Neben den Gruppentreen in Moscheen und Wohnungen sowie dem Gebetsraum
an der Technischen Universität Hamburg-Harburg kam es innerhalb des Kreises um Atta auch zu einer gemeinsamen Teilnahme an einem mehrtägigen islamischen Seminar in den Niederlanden über die Weihnachtszeit 1999/2000, an
welchem unter anderem Essabar und der Ange
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klagte teilnahmen.
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c) Verengung der Gruppe um Atta auf einen Kreis gewaltbereiter Muslime
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Ab einem nicht genau festgestellten Zeitpunkt im Verlaufe des Jahres 1998
drehten sich die Diskussionen innerhalb der Gruppe um Atta in zunehmendem Ausmaÿ und mit zunehmender Intensität um den gewaltsamen Dschihad
gegen so genannte Ungläubige und die Möglichkeiten einer Teilnahme an diesem
Kampf. Infolge dieser Veränderungen reduzierte sich der Kreis um Atta auf die
gewaltbereiten späteren Vereinigungsmitglieder, darunter den Angeklagten, nebst einem kleinen Kreis weiterer ähnlich oder gleich gesinnter Freunde. Andere,
die zuvor Kontakte gehabt hatten, wurden mit zunehmender Radikalisierung
der Gruppe ausgegrenzt und zogen sich zurück, wie insbesondere der Zeuge M..
und der Zeuge N.., der das radikale Gerede vom gewaltsamen Dschihad nicht
mehr hören konnte. N.. hatte auch die ständigen Hasspredigten auf Israel und
Amerika satt.
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