in Kandahar auf.
255
In dem Lager der Al Qaida, in dem er seine Grundausbildung machte, traf der
Angeklagte, wie bereits vor seiner Reise nach Afghanistan verabredet, mit Mzoudi zusammen. Auÿerdem traf er dort Binalshibh. Dass der Angeklagte während
seines Aufenthaltes bei der Al Qaida in Afghanistan persönlichen Kontakt zu
Osama Bin Laden gehabt hätte, ist nicht feststellbar. Zu seinen Gunsten geht
der Senat davon aus, dass er Osama Bin Laden auch nicht den Treueid schwor.
Der Angeklagte hörte während seines Aufenthaltes in dem Lager Al Faruq einer
Rede Bin Ladens zu, die dieser in der Lagermoschee hielt. Insoweit geht der
Senat zu Gunsten des Angeklagten davon aus, dass das Anhören von Reden Bin
Ladens in den Lagern der Al Qaida zu dem gewöhnlichen Programm gehörten
und in der Regel alle in dem Lager Anwesenden diesen Reden zuhörten.
256
Der Angeklagte war, als er in das Al QaidaLager in Afghanistan kam, der Al
Qaida-Führung als Angehöriger der Vereinigung um Atta bekannt und er wurde,
ebenso wie Essabar und Mzoudi, von Seiten der Al Qaida-Führung auf seine Zuverlässigkeit und Verwendungsfähigkeit überprüft. Nähere Einzelheiten dieser
Überprüfung sind nicht festgestellt worden. Das Ergebnis war, dass er von Seiten der Al Qaida-Führung für eine Beteiligung an den Anschlägen selbst als nicht
geeignet eingestuft wurde. Er genügte dem Anforderungsprol nicht.
257
Nach seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland Ende Juli 2000 war der
Angeklagte, ähnlich wie Mzoudi, weiterhin in der Weise an der Vorbereitung der
von der Vereinigung vorgestellten Attentate beteiligt, dass er für andere Vereinigungsmitglieder während deren Abwesenheit aus Hamburg geschäftliche und
nanzielle Angelegenheiten erledigte, sich um ihren Besitz und ihre Post kümmerte und bei Nachfragen nach ihrem Verbleib ihren Aufenthalt verschleierte.
Wegen seiner eingeschränkten Eignung für die Anschläge selbst wurde er für
weitere Aufgaben bei der Anschlagsplanung und durchführung nicht vorgesehen
und in der Folgezeit in weitere Einzelheiten nicht eingeweiht.
258
*'8. Fortsetzung und Vollendung der Anschlagsvorbereitungen*'
259
a) Einreise Attas, Al Shehhis und Jarrahs in die USA und Durchführung der
Pilotenausbildungen
260
Kurze Zeit nach der Abreise des Angeklagten nach Afghanistan begaben sich
Atta, Al Shehhi und Jarrah in die USA. Al Shehhi traf am 29. Mai 2000 als
Erster in den USA in Newark ein. Er begab sich nach New York City, wo er auf
Atta wartete. Atta reiste am 2. Juni 2000 mit einem Bus aus der Bundesrepublik
Deutschland nach Tschechien, og am nächsten Tag, dem 3. Juni 2000, von Prag
nach Newark in den USA und traf sich dort mit Al Shehhi. Gemeinsam machten sie sich auf die Suche nach einer Flugschule. Nach einem Besuch bei einer
Flugschule in Oklahoma schrieben beide sich für ein so genanntes beschleunigtes
Pilotenprogramm an einer Flugschule namens Hufman Aviation in Florida ein
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