in Kandahar auf. 255 In dem Lager der Al Qaida, in dem er seine Grundausbildung machte, traf der Angeklagte, wie bereits vor seiner Reise nach Afghanistan verabredet, mit Mzoudi zusammen. Auÿerdem traf er dort Binalshibh. Dass der Angeklagte während seines Aufenthaltes bei der Al Qaida in Afghanistan persönlichen Kontakt zu Osama Bin Laden gehabt hätte, ist nicht feststellbar. Zu seinen Gunsten geht der Senat davon aus, dass er Osama Bin Laden auch nicht den Treueid schwor. Der Angeklagte hörte während seines Aufenthaltes in dem Lager Al Faruq einer Rede Bin Ladens zu, die dieser in der Lagermoschee hielt. Insoweit geht der Senat zu Gunsten des Angeklagten davon aus, dass das Anhören von Reden Bin Ladens in den Lagern der Al Qaida zu dem gewöhnlichen Programm gehörten und in der Regel alle in dem Lager Anwesenden diesen Reden zuhörten. 256 Der Angeklagte war, als er in das Al QaidaLager in Afghanistan kam, der Al Qaida-Führung als Angehöriger der Vereinigung um Atta bekannt und er wurde, ebenso wie Essabar und Mzoudi, von Seiten der Al Qaida-Führung auf seine Zuverlässigkeit und Verwendungsfähigkeit überprüft. Nähere Einzelheiten dieser Überprüfung sind nicht festgestellt worden. Das Ergebnis war, dass er von Seiten der Al Qaida-Führung für eine Beteiligung an den Anschlägen selbst als nicht geeignet eingestuft wurde. Er genügte dem Anforderungsprol nicht. 257 Nach seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland Ende Juli 2000 war der Angeklagte, ähnlich wie Mzoudi, weiterhin in der Weise an der Vorbereitung der von der Vereinigung vorgestellten Attentate beteiligt, dass er für andere Vereinigungsmitglieder während deren Abwesenheit aus Hamburg geschäftliche und nanzielle Angelegenheiten erledigte, sich um ihren Besitz und ihre Post kümmerte und bei Nachfragen nach ihrem Verbleib ihren Aufenthalt verschleierte. Wegen seiner eingeschränkten Eignung für die Anschläge selbst wurde er für weitere Aufgaben bei der Anschlagsplanung und durchführung nicht vorgesehen und in der Folgezeit in weitere Einzelheiten nicht eingeweiht. 258 *'8. Fortsetzung und Vollendung der Anschlagsvorbereitungen*' 259 a) Einreise Attas, Al Shehhis und Jarrahs in die USA und Durchführung der Pilotenausbildungen 260 Kurze Zeit nach der Abreise des Angeklagten nach Afghanistan begaben sich Atta, Al Shehhi und Jarrah in die USA. Al Shehhi traf am 29. Mai 2000 als Erster in den USA in Newark ein. Er begab sich nach New York City, wo er auf Atta wartete. Atta reiste am 2. Juni 2000 mit einem Bus aus der Bundesrepublik Deutschland nach Tschechien, og am nächsten Tag, dem 3. Juni 2000, von Prag nach Newark in den USA und traf sich dort mit Al Shehhi. Gemeinsam machten sie sich auf die Suche nach einer Flugschule. Nach einem Besuch bei einer Flugschule in Oklahoma schrieben beide sich für ein so genanntes beschleunigtes Pilotenprogramm an einer Flugschule namens Hufman Aviation in Florida ein 59

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