worden. Anhaltspunkte, dass es im vorliegenden Punkt etwa zu Missverständnissen gekommen sein könnte, sind nicht ersichtlich. 477 Zur Person Essabars hat der Senat den insoweit als Sachbearbeiter eingeteilten Kriminalbeamten H.. vom Bundeskriminalamt als Zeugen vernommen. Der Zeuge hat die Einzelheiten zur Person Essabars so, wie vom Senat festgestellt, geschildert. Dabei hat er sich hinsichtlich der Einzelheiten auf von ihm schriftlich niedergelegte Vermerke und das von ihm gefertigte Personagramm Essabars gestützt, in denen er seine Ermittlungsergebnisse schriftlich niedergelegt hat. Auch hinsichtlich der Feststellungen zu Essabar sind die Angaben des Zeugen durch weitere verlesene Urkunden und Schriftstücke bestätigt worden, so Melde, Studentenund Aufenthaltsbescheinigungen. 478 Zur Person Bahajis hatte der Senat zunächst den Polizeibeamten L.. vernommen, der in einem Sachstandsbericht zahlreiche Ermittlungsergebnisse zur Person Bahaji zusammengefasst hatte. Da der Zeuge L.. jedoch nicht mehr angeben konnte, auf welchen Quellen die von ihm zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse beruhten, er vielmehr sogar meinte, dass die meisten Informationen von der Schwester Bahajis gekommen seien, welche zwischenzeitlich dem Senat mitgeteilt hatte, dass sie sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht als Verwandte eines Beschuldigten berufen werde, hat der Senat die Angaben des Zeugen L.. zur Person Bahajis nicht verwertet. Der Senat hat sodann die Mutter des Beschuldigten Bahaji, Frau A..B.., vernommen, die zur Aussage bereit war. Diese Zeugin hat nach dem Eindruck des Senats freimütig Angaben über Lebensweg, Studium, Freunde, Ehe und Verbleib ihres Sohnes gemacht, soweit sie davon Kenntnis hatte und hat. Nach dem Eindruck des Senats hat sie dabei keine ihr bekannten Tatsachen verschwiegen. Hinsichtlich ihrer Angaben über den Lebensweg und die Ausbildungszeit ihres Sohnes sind die Angaben der Zeugin A..B.. durch zahlreiche verlesene Dokumente und Urkunden bestätigt worden, so insbesondere durch den auf einer in der früheren Wohnung Bahajis in der Bunatwiete 23 sichergestellten Diskette gespeicherten Lebenslauf Bahajis, den die Ermittlungsbeamten ausgedruckt haben, einen polizeilichen Vermerk vom 29. September 2001 zur Ausbildung Bahajis an einem bundesdeutschen Studienkolleg, der verlesen worden ist, mehreren polizeilichen Vermerken, die verlesen worden sind, zum Studium Bahajis an der Technischen Universität Hamburg-Harburg nebst Bahajis VordiplomZeugnis vom 4. Dezember 1998, schriftlichen, ebenfalls verlesenen, Unterlagen bezüglich der Wehrdienstzeit Bahajis bei der Bundeswehr und einem ebenfalls auf einer in Bahajis Wohnung gefundenen Diskette gespeicherten Bewerbungsschreiben Bahajis um eine Praktikumsstelle bei der PHILIPS GmbH, dessen Ausdruck ebenfalls verlesen worden ist. 479 Bezüglich der Studienzeit Bahajis an der Technischen Universität Hamburg Harburg sind die sich aus den verlesenen Schriftstücken ergebenden Informationen durch die schon erwähnte Zeugin H.., die Leiterin des Prüfungsamtes der Technischen Universität Hamburg-Harburg, bestätigt worden. Die Zeugin hat detaillierte Angaben zu den Einzelheiten des Studienverlaufs Bahajis, ein- 117

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