Immatrikulation zum Zwecke der wissenschaftlichen Weiterbildung/Promotion zum Wintersemester 1999/2000. Vor seiner Abreise nach Afghanistan meldete sich Atta im Herbst 1999 telefonisch bei seinem früheren Arbeitgeber Plankontor und bat nachträglich um ein Zeugnis für seine frühere Tätigkeit. Dieses Zeugnis wurde ihm daraufhin wunschgemäÿ rückdatiert auf den 31. Juli 1997 erteilt und ihm im Herbst 1999 übersandt. Zugleich schickte ihm der Geschäftsführer der Plankontor Gesellschaft für Stadterneuerung und planung mbH eine auf den 5. Dezember 1996 zurückdatierte Praktikumsbescheinigung zu. Als Postanschrift lieÿ Atta während seines Aufenthaltes in Afghanistan bei verschiedenen Stellen seine früheren Anschriften in der Wilhelmstraÿe 30 sowie in der Marienstraÿe 54 in Hamburg-Harburg bestehen. In seinem Antrag vom 23. Oktober 1999 Antrag auf Beteiligung an der schon erwähnten GreencardVerlosung für ein USVisum hatte Atta als seine Anschrift die Wohnung in der Wilhelmstraÿe 30 in Hamburg angegeben, wo der Angeklagte entweder schon wohnte oder, wie Atta bekannt war, wenig später wohnen würde. Attas Abonnement der Zeitschrift Stadtbauwelt kündigte mit Schreiben vom 15. Dezember 1999 Bahaji für ihn, unter Angabe seiner eigenen Anschrift in der Bunatwiete 23 in 21073 Hamburg als Attas Adresse. An der Technischen Universität Hamburg-Harburg war Atta weiterhin für die Anschrift in der Marienstraÿe 54 in 21073 Hamburg registriert. Diese Anschrift hatte er für sich auch in dem Antrag vom 16. November 1999 auf weitere Immatrikulation angegeben. In der Marienstraÿe wohnten zu diesem Zeitpunkt u.a. die Vereinigungsmitglieder Mzoudi und Essabar. Atta konnte danach davon ausgehen, dass für ihn unter der Anschrift in der Wilhelmstraÿe 30 oder unter derjenigen in der Marienstraÿe 54 eingehende Post gemäÿ den Absprachen der Vereinigungsmitglieder sachgerecht und in derartiger Weise bearbeitet werden würde, dass seine Reise zur Al Qaida nach Afghanistan nicht oenbart werden würde. 189 Gleiches galt für Anrufe von Bekannten Attas. So wurde der Zeuge H.., als er sich im Herbst/Winter des Jahres 1999 unter der von ihm in seinem Notizbuch verzeichneten Telefonnummer Attas in der Wilhelmstraÿe 30 nach dessen Verbleib erkundigen wollte, zunächst von einer Frau, vermutlich der Ehefrau des Angeklagten, an eine andere Telefonnummer, nämlich die in der Schüttstraÿe 3, weitergeleitet, wo ihm sodann auf seine Frage, ob Atta bereits in Amerika sei, dieses bestätigt wurde. Zu der ihm mitgeteilten Telefonnummer hatte er den Namen Marwan notiert. Wer von den im Herbst/Winter 1999 noch in Hamburg verbliebenen Vereinigungsmitgliedern diese Auskunft gegeben hat, ist nicht feststellbar. Wie schon mitgeteilt, wohnte Marwan Al Shehhi zu dieser Zeit zeitweise in der Schüttstraÿe 3. Die gegebene Antwort zur Verschleierung des Aufenthalts Attas in einem Lager der Al Qaida in Afghanistan entsprach jedenfalls den zwischen allen Vereinigungsmitgliedern unter Einschluss des Angeklagten getroenen Absprachen über die Verschleierung der Afghanistanreisen nach auÿen. 190 Al Shehhi erzählte bereits vor seinem Auszug aus der Wohnung in der Wilhelmstraÿe 30 in Hamburg-Harburg zum Zwecke der Abdeckung seiner bevorstehenden längeren Abwesenheit aus Hamburg, dass er aus der Wohnung ausziehe, weil 43

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