jetzt als seine Adresse die Marienstraÿe 54 in 21073 Hamburg mit der Telefonnummer 0405603166 notiert wurde. Die Telefonnummer schien für die Bank zur Marienstr. 54 zu gehören. Tatsächlich war es die Telefonnummer des damaligen Mitbewohners Mzoudis namens H... und gehörte zu dessen Wohnung in der EmilAndresenStr. 5, in der, wie schon dargestellt, zu dieser Zeit Al Shehhi und Binalshibh wohnten. Nach Abreise Al Shehhis in die USA veranlasste am 09. Juni 2000 eine unbekannt gebliebene Person bei der Filiale Harburg der Dresdner Bank, dass als Adressenzusatz c/o Nageb, Abdallrazaq zu der nunmehr für Al Shehhi bei der Bank registrierten Anschrift in der Marienstraÿe 54 hinzugefügt wurde. Zu Gunsten des Angeklagten geht der Senat davon aus, dass nicht er den Adresszusatz veranlasst hat. Er war zu diesem Zeitpunkt in Afghanistan. Fest steht jedoch, dass ein anderes Mitglied der in Hamburg bestehenden Vereinigung um Atta dafür Sorge getragen hat, dass Post der Dresdner Bank an in Hamburg bendliche Vereinigungsmitglieder gelangte. Urheber des Adresszusatzes dürfte Binalshibh gewesen sein. In der Marienstraÿe wohnte zu dieser Zeit der Zeuge Abderrazak N... 296 Als Al Shehhi und Atta nach ihrer Ankunft in den USA zur Erönung eines dortigen Kontos eine Liquiditätsbescheinigung benötigten, setzten sie sich mit einem Vereinigungsmitglied in Hamburg in Verbindung, wahrscheinlich Binalshibh, und baten, ihnen eine solche Bescheinigung zu beschaen und zuzuleiten. Am 9. Juni 2000 suchte deshalb eines der an diesem Tag in Hamburg bendlichen Vereinigungsmitglieder, wahrscheinlich wiederum Binalshibh, eine im Zentrum Hamburgs am Rathausmarkt gelegene Filiale der Dresdner Bank auf und erbat für das Konto Al Shehhis ein englischsprachiges Schreiben mit der Bestätigung einer ordnungsgemäÿen Kontoführung zum Zwecke einer Kontoerönung im Ausland. Das Schreiben wurde wunschgemäÿ am 21. Juni 2000 aufgesetzt und an die für Al Shehhi zu diesem Zeitpunkt bei der Dresdner Bank notierte Anschrift in der Marienstraÿe 54 in Hamburg-Harburg gesandt. Kurze Zeit später eröneten Al Shehhi und Atta in Florida bei der dortigen Sun Trust Bank ein Gemeinschaftskonto mit einer erster Gutschrift am 7. Juli 2000. Auch insoweit ist davon auszugehen, dass es nicht der Angeklagte war, der im Rahmen des Zusammenwirkens der Mitglieder der Vereinigung um Atta für die Beschaung der Bankbestätigung sorgte und diese an Al Shehhi und Atta in den USA weiterleitete. Zu Gunsten des Angeklagten geht der Senat davon aus, dass er eine genaue Erreichbarkeit Attas, Al Shehhis und Jarrahs in den USA nicht hatte. Um das Risiko einer vorzeitigen Entdeckung gering zu halten, hatte diese von den in Hamburg gebliebenen Vereinigungsmitgliedern vielmehr nur Binalshibh. Der Angeklagte befand sich zum Zeitpunkt der Anforderung des Bestätigungsschreibens bei der Al Qaida in Afghanistan. 297 Der Angeklagte verschleierte den tatsächlichen Aufenthaltsort Al Shehhis, als Bedienstete der Vereinigten Arabischen Emirate zusammen mit dem Bruder Al Shehhis in Hamburg nach Al Shehhi suchten. 298 Kurz nach dem 5. Januar 2001 suchten nämlich ein Bediensteter der Vereinigten 68

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