gekämpft hatte und der deswegen innerhalb der Gruppe bewundert wurde.
109
Auch ein Atif Mansoor, Angehöriger der pakistanischen Luftwae, gehörte dazu,
der, was der Senat gemäÿ Beweisbeschluss vom 15. Juni 2005 als wahr unterstellt hat, seine Stellung beziehungsweise Tätigkeit in der pakistanischen Armee
dem Angeklagten und anderen Studenten so geschildert hat, dass diese jedenfalls annahmen, er sei Pilot.
110
Bei den Treen wurde gelegentlich über Studienfragen gesprochen, im Wesentlichen
jedoch über Religion und den als Dschihad bezeichneten Glaubenskrieg streng
gläubiger Moslems an verschiedenen Orten der Welt, in der betreenden Zeit u.a.
in Bosnien. Zunehmend wuchs die Überzeugung, selbst etwas für die Muslime
tun zu müssen. Entsprechend dieser religiösen Ausrichtung der Gruppe bezeichnete Bahaji auf mehreren Überweisungsbelegen für seinen Mietbeitrag für die
Wohnung in der Marienstraÿe 54 sowie in einer Telefonliste die Wohnung in der
Marienstraÿe 54 als Dar Al Ansar, was auf Deutsch Haus der Unterstützer im
Sinne eines Hinweises auf die Unterstützer des Propheten Mohammed bedeutet.
Bei den in der Wohngemeinschaft des Angeklagten durchgeführten Treen wurden teilweise auch gemeinsam Tonbänder oder Kassetten mit Predigten oder
Vorträgen streng gläubiger Moslems angehört. Einmal sah die Gruppe gemeinsam ein Video über den Krieg in Bosnien und die Tötung zahlreicher Muslime
an. Dass der Angeklagte ein Vorführgerät und eine Leinwand besaÿ, ist nicht
festgestellt worden. Jedenfalls standen in seiner Wohngemeinschaft in dem Studentenwohnheim in der Schüttstraÿe 3 Vorführgerät und Leinwand zur Verfügung.
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Bei den im Zusammenhang mit den Gruppentreen durchgeführten Diskussionen ging es überwiegend um den Dschihad und darum, die Welt im Sinne
streng gläubiger Moslems zu verändern. Darauf wird im Einzelnen später noch
eingegangen. Ein häuger, namentlich aber nicht festgestellter Besucher des
Angeklagten äuÿerte dabei einmal, dass sich bald die Welt ändern und es eine
dramatische Änderung geben würde, er darüber jedoch nicht reden dürfe.
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Auÿer dem von Atta initiierten Gebetskreis zum IslamUnterricht für Jugendliche
und Konvertiten, an welchem auÿer Atta insbesondere Mzoudi und der Angeklagte
teilnahmen, ging aus der Gruppe um Atta die so genannte Islam-AG hervor.
Ausgangspunkt war, dass Atta sich mindestens seit Anfang 1996 für die Einrichtung eines Gebetsraums für Muslime an der Technischen Universität HamburgHarburg und die Gründung einer islamischen Studentengemeinschaft an dieser
Universität einsetzte. Zu diesem Zweck wurde ein auf den 16. Februar 1996
datierter Fragebogen ausgearbeitet, den auch der Angeklagte ausfüllte. Auÿerdem kam es zu einer Unterschriftensammlung für die Einrichtung eines Raumes
für die muslimischen Studenten der Technischen Universität Hamburg-Harburg
im CampusBereich der Universität. Die später von Bahaji verwahrte Unterschriftenliste ist zu unbekannten Zeiten unter anderem von Atif Mansoor, Atta
unter seinem Namen Mohamed El Amir, dem Zeugen T.., Bahaji und dem
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