Überprüfung der Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in den Zentren des Bundes zeit und überall verboten. Neu dürfen die Asylsuchenden tagsüber ein Handy nutzen. Auch verfügen die meisten Zentren inzwischen über einen drahtlosen Internetzugang. Nach Einschätzung aller Beteiligten, erleichtern beide Massnahmen den asylsuchenden Personen den Kontakt, insbesondere zu Familienmitgliedern sowie den Zugang zu Informationen (Medien). Die geregelte Handy- und Internetnutzung wirkt sich gemäss Rückmeldungen der Verantwortlichen insgesamt auch positiv auf die Sicherheit und das Zusammenleben im Zentrum aus. Schlussfolgerungen Die Kommission beurteilte die Unterbringung von Asylsuchenden in den Zentren des Bundes als grundsätzlich menschen- und grundrechtskonform. Gleichzeitig identifizierte sie Verbesserungspotential in mehreren Bereichen. Die Kommission wird 2019 deshalb die Umsetzung der im Gesamtbericht formulierten Empfehlungen ��berprüfen, insbesondere zu den körperlichen Durchsuchungen, den Disziplinar- und Sicherheitsmassnahmen, zur Identifikation von Opfern von Menschenhandel und anderen vulnerablen Personen, zur Aufenthaltspflicht im Zentrum und den Ausgangszeiten sowie betreffend den Zugang zur medizinischen, insbesondere psychiatrischen Grundversorgung. Mit der schweizweiten Umsetzung des neuen Asylgesetzes ab 1. März 2019 treten zahlreiche neue Bestimmungen in Kraft, namentlich die damit verbundenen Verordnungen, Weisungen, Leitfäden und Konzepte. Die Kommission wird deshalb ihr Augenmerk auch auf die Umsetzung dieser neuen Bestimmungen richten und überprüfen, ob diese im Einklang mit den menschen- und grundrechtlichen Standards liegen. Schliesslich wird sie auch die Inbetriebnahme des ersten sogenannten Besonderen Zentrums des Bundes im Asylbereich (BesoZ) in Les Verrières (NE) verfolgen und die in diesem Bereich eingeführten zusätzlichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Asylsuchenden überprüfen. Tätigkeitsbericht NKVF 2018 43

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