Übersicht der im Jahr 2018 von der Kommission abgegebenen Empfehlungen - Die Kommission ist der Auffassung, dass der Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Ruhigstellung erregter Patientinnen und Patienten auf die schwersten Fälle beschränkt werden sollte, in denen das medizinische Personal der Einrichtung unmittelbar bedroht ist. Zudem sollten nur Personen, die eine geeignete Ausbildung auf dem Gebiet der Psychiatrie absolviert haben, solche Eingriffe durchführen dürfen. Die Kommission hinterfragt hingegen, ob das Sicherheitspersonal in einer psychiatrischen Einrichtung tatsächlich mit Handschellen, Schlagstöcken und Pfeffergel ausgerüstet werden muss und empfiehlt der Einrichtung, ihre Politik diesbezüglich zu überdenken. (NKVF-Bericht, Cery 2018, S. 10) - Aus Gründen der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit empfiehlt die Kommission, die Einsätze der Polizei in der Einrichtung festzuhalten. Ferner empfiehlt die Kommission der Einrichtung, in einem spezifischen Register, das den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen ist, sämtliche festgestellten traumatischen Läsionen zu erfassen. (NKVF-Bericht, Cery 2018, S. 11) - Die Kommission ist der Auffassung, dass nur Personen mit einer geeigneten Ausbildung auf dem Gebiet der Psychiatrie erregte Patientinnen und Patienten ruhigstellen dürfen sollten. Der Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Ruhigstellung erregter Patientinnen und Patienten sollte auf die schwersten Fälle beschränkt werden, in denen das medizinische Personal der Einrichtung unmittelbar bedroht ist. Die Kommission hinterfragt hingegen, ob das Sicherheitspersonal in einer psychi-atrischen Einrichtung tatsächlich mit Handschellen und Schlagstöcken ausgerüstet werden muss und empfiehlt der Einrichtung, ihre Politik diesbezüglich zu überdenken. (NKVF-Bericht, HUG 2018, S. 9) - Aus Gründen der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit empfiehlt die Kommission, die Einsätze der Polizei in der Einrichtung festzuhalten. Ferner empfiehlt die Kommission der Einrichtung, in einem spezifischen Register, das den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen ist, sämtliche festgestellten traumatischen Läsionen zu erfassen. (NKVF-Bericht, HUG 2018, S. 9) 54 Tätigkeitsbericht NKVF 2018

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