Kontrolltätigkeiten im Bereich des Freiheitsentzugs ser Überprüfung ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheitsversorgung der sich in Untersuchungshaft befindenden Personen und überprüfte in diesem Zusammenhang das Vorhandensein von Vorsorgemassnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten gemäss den Bestimmungen der Epidemienverordnung10 . Gleichzeitig kontrollierte sie die Einhaltung der einschlägigen internationalen Vorgaben11 hinsichtlich Zugang und Qualität der Gesundheitsversorgung. Besondere Aufmerksamkeit schenkte sie im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft der medizinischen Eintrittsuntersuchung und der Suizidprävention. b. E  inrichtungen für den Vollzug strafrechtlicher Freiheitsentzüge Die Kommission besuchte im Rahmen des Pilotprojektes Gesundheitsversorgung verschiedene Strafvollzugseinrichtungen, namentlich die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies im Kanton Zürich, les Etablissements de la Plaine de l’Orbe im Kanton Waadt und die Justizvollzugsanstalt Grosshof im Kanton Luzern. Sie überprüfte in diesen Einrichtungen jeweils die getroffenen Vorsorgemassnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Zusammenhang mit der Epidemienverordnung (EPV) sowie die Zugangsmodalitäten und die Qualität der Gesundheitsversorgung. Zusätzlich legte sie den Schwerpunkt auf die Kontinuität der medizinischen und psychiatrischen Behandlung für Langzeitinhaftierte. Interkantonale Strafanstalt Bostadel (ZG) Anlässlich des Nachfolgebesuchs im Dezember überprüfte die Kommission die Umsetzung der bereits abgegebenen Empfehlungen und zusätzlich die Gesundheitsversorgung. Die Kommission beurteilte die Dokumentation von Disziplinar- und Sicherheitsmassnahmen als zufriedenstellend. Positiv bewertete die Delegation die Verbesserung der Lichtverhältnisse in den Arrestzellen im Normal- Epidemienverordnung (EpV) vom 29.04.2015, SR. 818.101.1. Namentlich der Mandela Regeln, der europäischen Strafvollzugsgrundsätze etc. 10 11 14 Tätigkeitsbericht NKVF 2018

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