Kontrolltätigkeiten im Bereich des Freiheitsentzugs
S tellungnahme zum Gesetzesentwurf über den Justizvollzug im Kanton Basel-Stadt (Justizvollzugsgesetz, JVG)25
Die Kommission nahm am 25. Mai 2018 Stellung zum Gesetzesentwurf über den Justizvollzug im Kanton Basel und monierte
die im Gesetzesentwurf vorgesehene Möglichkeit der Inhaftierung
Minderjähriger im ausländerrechtlichen Bereich. Unter vorrangiger
Berücksichtigung des Kindeswohls26 betonte sie die Notwendigkeit,
stets die mildeste geeignete Massnahme zu wählen und regte deshalb die Prüfung von Alternativen27 zum Freiheitsentzug an. Auch
rief sie die bei Anordnung von besonderen Sicherheitsmassnahmen
massgeblichen verfahrensrechtlichen Grundsätze in Erinnerung
und betonte die Notwendigkeit, die Unterbringung in einer Abteilung mit erhöhter Sicherheit oder in Einzelhaft mindestens alle drei
Monate auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und eine allfällige Verlängerung hinreichend zu begründen.28
Im Bereich von Zwangsmassnahmen äusserte sich die Kommission kritisch zur Frage der Fesselungen, welche nur im Sinne einer
Ultima Ratio und für die kurzmöglichste Dauer zulässig sein sollten
und zwar nur dann, wenn keine mildere Massnahme zielführend
erscheint. Sie empfahl dem Gesetzgeber, den Einsatz von Fesselungsmitteln, die Dauer, die dafür zulässigen Hilfsmittel sowie die
vorhandenen Rechtsmittel in Anlehnung an das Zwangsanwendungsgesetz (ZAG)29 klar zu regeln. Auch sollte jeder Zwangsmitteleinsatz detailliert in einem Register erfasst werden.
Stellungnahme der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter zum Gesetzesentwurf über den Justizvollzug im
Kanton Basel-Stadt, 25. Mai 2018, abrufbar unter: https://www.nkvf.admin.ch/dam/data/nkvf/Stellungnahmen/180525stellungnahme-jvg-bs.pdf.
26
Vgl. Art. 3 UN-KRK; Joint general comment No. 3 (2017) of the Committee on the Protection of the Rights of All Migrant
Workers and Members of Their Families and No. 22 (2017) of the Committee on the Rights of the Child on the general
principles regarding the human rights of children in the context of international migration, CMW/C/GC3- CRC/C/GC/22;
Ziff. 27 ff. und 32 (f).
27
Vgl. beispielsweise EGMR, Popov gegen Frankreich, Nr. 39474/07, paras. 119 und 121; EGMR, A.B und Andere gegen
Frankreich, Nr. 11593/12, para. 120.
28
NKVF, Tätigkeitsbericht 2013, S. 46; Vgl. hierzu auch 21e Rapport général du CPT, CPT, 1. August 2010 - 31. Juli 2011, Ziff.
57 lit. c, https://rm.coe.int/1680696a88 (besucht am 02.05.2018).
29
Bundesgesetz über die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des
Bundes vom 20. März 2008 (Zwangsanwendungsgesetz, ZAG), SR 364.
25
22
Tätigkeitsbericht NKVF 2018
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